[16.8.2006] Die Optionskommune Main-Kinzig-Kreis war mit einer Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit vor dem Sozialgericht Fulda erfolgreich. Der Kreis hat demnach Anspruch auf Zugang zum Stellen-Pool der Bundesagentur. Bislang wurde dieser mit der Begründung verweigert, dass mit den Software-Lösungen der Optionskommunen der Datenschutz nicht gewährleistet werden könne.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Optionskommune Main-Kinzig-Kreis den Zugang zu ihrem Stellen-Pool gewähren. Das hat das Sozialgericht Fulda entschieden. Bislang verweigert die Bundesagentur allen 69 Optionskommunen einen Zugang zu dem Datenbestand, der etwa 800.000 Stellenangebote umfasst. Das berichtet das Internet-Portal "heise online". Die Optionskommunen verwalten Langzeitarbeitslose nicht mit der webbasierten Hartz-IV-Software A2LL der Bundesagentur, sondern mit lokalen Programmen anderer Anbieter. Die Bundesagentur hatte die entsprechenden Kommunen von der Nutzung des Stellen-Pools ausgeschlossen, weil bei der fremden Software nicht gewährleistet sein könne, dass der Datenschutz eingehalten werde. Darum erhielten die Optionskommunen nicht die vollständigen Arbeitgeberdaten. Gegen diese Behinderung hatte der Main-Kinzig-Kreis geklagt. Das Sozialgericht Fulda befand, dass die Bundesagentur dem Kreis Amtshilfe leisten und die vollständigen Arbeitgeberangaben an den Kreis übermitteln muss. Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Arbeitgebers sei weiterhin gewährleistet. Als Sozialleistungsträger sei eine Optionskommune an das Sozialgeheimnis gebunden und dürfe solche Daten nicht unbefugt Dritten offenbaren. Der Kreis Offenbach will nun ebenfalls einen ungehinderten Zugang zu der Stellendatenbank erkämpfen. Gerade die Bundesagentur wird von Datenschützern seit Monaten massiv kritisiert, da die Software A2LL über kein Berechtigungskonzept verfügt und die 40.000 Mitarbeiter der Bundesagentur auf die persönlichen Daten aller ALG-II-Empfänger und ihrer Familien zugreifen können.
(hi)
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