[5.6.2007] Als erste Staaten haben Deutschland und Österreich mit dem elektronischen Austausch von Fingerabdruckdaten begonnen. Die Grundlage bildet der Prümer Vertrag, der unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in den Rechtsrahmen der EU überführt werden soll.
Deutschland und Österreich haben als weltweit erste Staaten mit dem automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten begonnen. Beide Staaten gewähren sich gegenseitig Zugriff auf ihre nationalen Fingerabdruckdatenbanken. Laut einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums bildet die Grundlage der Prümer Vertrag vom 27. Mai 2005. Der Vertrag zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität wurde ursprünglich von den Beneluxstaaten, Frankreich, Österreich, Spanien und Deutschland unterzeichnet. Er soll unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in den Rechtsrahmen der EU überführt werden und damit für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten anwendbar sein. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sagte: "Zur Gewährleistung eines hohen Datenschutzstandards wird der Abruf nur mit anonymisierten Indexdateien vorgenommen, dem so genannten Hit-/No-Hit-Verfahren. Dies bedeutet, dass zwar die Treffermeldung elektronisch erfolgt, die personenbezogenen Daten aber im Wege der herkömmlichen Rechtshilfe übermittelt werden."
(rt)
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