[8.12.2011] Im Nationalen Waffenregister werden künftig die Daten von rund 600 Waffenbehörden zentral gespeichert. Jetzt hat das Kabinett den Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Errichtung der Datenbank gebilligt.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWRG) beschlossen. Die Datenbank dient der Speicherung und Übermittlung von Informationen, die erforderlich sind, um Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote konkreten Personen zuordnen zu können. Registerbehörde ist das Bundesverwaltungsamt. Die praktische Errichtung des Nationalen Waffenregisters ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Sonstige waffenrechtliche Vorschriften werden mit dem Gesetz nicht geändert. Es werden keine neue Daten erfasst, aber die derzeit bei den fast 600 Waffenbehörden vorhandenen, heterogenen Informationen standardisiert, bereinigt und die relevanten Eckdaten in dem zentralen Register zusammengefasst. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erhalten die Polizeien damit erstmals umfassende Auswertungsmöglichkeiten. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich wird heute (8. Dezember 2011) im Rahmen der Innenministerkonferenz in Wiesbaden mit seinen Länderkollegen eine Verwaltungsvereinbarung für die Errichtung einer Fachlichen Leitstelle NWR für alle Nutzer des Registers unterzeichnen.
(al)
Website des Bundesverwaltungsamtes zum Nationalen Waffenregister (Deep Link)
http://www.bmi.bund.de
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