[10.1.2014] Verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und mehr Fördermittel sind laut dem Deutschen Landkreistag notwendig, damit die von der Bundesregierung gesteckten Ziele für den Breitband-Ausbau erreicht werden.
Der Breitband-Ausbau muss in der neuen Legislaturperiode stärker vorangetrieben werden, als es in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist. Das hat der Deutsche Landkreistag im Rahmen seiner Präsidiumssitzung im Landkreis Marburg-Biedenkopf gefordert. Neben verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind laut Präsident Landrat Hans Jörg Duppré insbesondere mehr Fördermittel notwendig, um die von der Bundesregierung gesteckten Ziele zu erreichen. „Für einen flächendeckenden Breitband-Ausbau unter optimaler Nutzung aller Technologien sind nach einer Studie des TÜV Rheinland circa 20 Milliarden Euro erforderlich“, erläutert Duppré. „Andere Berechnungen gehen bei einem Glasfaserausbau sogar von Kosten deutlich über 40 Milliarden Euro aus. Nur durch einen konsequenten Förderansatz lassen sich daher die gesetzten Ausbauziele auch tatsächlich erreichen.“ Danach sollen bis 2014 mindestens 75 Prozent aller deutschen Haushalte über einen Internet-Anschluss mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s verfügen. Bis 2018 soll es eine flächendeckende Abdeckung geben. Robert Fischbach, Landrat des Kreises Marburg-Biedenkopf, ergänzt, dass es mit Blick auf die Stabilität verleihenden Wirtschaftsstrukturen in Deutschland keine digitale Spannung zwischen Stadt und Land geben dürfe. „Gerade für den ländlichen Raum ist die Breitband-Anbindung eine, wenn nicht mittlerweile sogar die zentrale Infrastruktur, um wettbewerbsfähig zu bleiben“, erklärt Fischbach. „Letztlich wird dadurch über die wirtschaftliche Wertschöpfung eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland gesichert.“ Der Anteil der Haushalte, die bereits über Anschlüsse mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s verfügen, habe Ende 2013 54,8 Prozent betragen. Es sei auch daran zu erinnern, dass neben dem Bund die Länder in der Pflicht stünden. „Die Länder dürfen Maßnahmen auf Bundesebene nicht zum Anlass nehmen, in ihren eigenen Anstrengungen nachzulassen“, sind sich Duppré und Fischbach einig.
(ve)
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