[7.5.2015] Nicht alle Geo-Informationen sind INSPIRE-relevant. Deshalb hat die Geodateninfrastruktur Südhessen mit den hessischen Landkreisen kommunale Daten identifiziert, die unter die EU-Richtlinie fallen.
In verschiedensten Behörden, Verwaltungen sowie in der Wirtschaft und Wissenschaft werden Daten mit räumlichem Bezug verarbeitet. Uneinheitliche Datenmodelle und Formate erschweren den Umgang mit Geo-Informationen in der täglichen Arbeit. Geodaten-Infrastrukturen (GDI) können hier Abhilfe schaffen. Sie ermöglichen den einfachen Zugriff auf verteilt vorliegende Daten und verbessern das Handeln auf Basis räumlicher Angaben. Die EU-Richtlinie INSPIRE strebt eine europäische Geodaten-Infrastruktur an. Zum einen soll sie den Austausch und die fach- und verwaltungsübergreifende Nutzung von Geo-Informationen optimieren. Zum anderen sollen diese Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden, da sie bislang isoliert bei unterschiedlichen Institutionen in unterschiedlichen Verwaltungsebenen vorliegen. Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet die datenhaltenden Stellen, ihre Geodaten über standardisierte Mechanismen verfügbar zu machen. Nicht jede Geoinformation ist aber per se INSPIRE-relevant. Da Verwaltungen über sehr viele Geofachdaten verfügen, ist es entscheidend zu erkennen, welche davon INSPIRE-relevant sind und warum. Dazu gibt es verschiedene Prüfkriterien, die für jedes Fachthema betrachtet werden müssen.
Neun relevante Geofachdaten
Eine Prüfung der INSPIRE-Kriterien hat die GDI-Südhessen im Projekt „INSPIRE-Identifizierung kommunaler Daten“ in Zusammenarbeit mit den Fachebenen der Landkreise durchgeführt. Besonders intensiv wurden dabei die Kriterien geprüft, ob die Daten von der jeweiligen Behörde erstellt, verwaltet, bereitgestellt oder aktualisiert werden und ob sie unter den öffentlichen Auftrag der Behörde fallen. Aus rund 122 untersuchten Geofachdaten wurden letztlich 9 aus Sicht der Projektgruppe als INSPIRE-relevant für Kreise identifiziert. Diese betreffen Deponien, geschützte Landschaftsbestandteile, Haltestellen, Kreisstraßen, Naturschutzgebiete die kleiner sind als fünf Hektar, flächenhafte Naturdenkmale, Rettungswachen, Schuleinzugsbereiche sowie Schulstandorte. Die Ergebnisse sollen Kommunen nicht nur dabei helfen, die sich durch die INSPIRE-Richtlinie ergebenden Pflichten zu erkennen. Sie sollen auf dieser Basis auch ein sinnvolles Handeln ableiten und den Aufwand abschätzen können. Das Ergebnis, das keine Rechtsverbindlichkeit beansprucht, stellt die Lesart der GDI-Südhessen dar und soll als mögliche Interpretationshilfe für Landkreise dienen. Aufgrund möglicher Änderungen im INSPIRE-Prozess handelt es sich um eine momentane Einschätzung, die kontinuierlich angepasst werden sollte. Infolge der föderalen Strukturen in Deutschland dient das Projektergebnis nur den hessischen Landkreisen als Interpretationshilfe. In anderen Bundesländern finden ähnliche Aktivitäten statt. Als Informationsquelle können die GDI-Koordinierungsstellen der Bundesländer genannt werden.
Susanne Egert ist Geschäftsstellenleiterin der GDI-Südhessen.
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