[13.12.2023] Ob Lkw, Bus oder Taxi – ohne Fahrtenschreiber geht im gewerblichen Personen- und Güterverkehr nichts. Um die verschiedenen, erforderlichen Fahrtenschreiberkarten für digitale Systeme zu beantragen, hat das Land Hessen einen nachnutzbaren Online-Antrag entwickelt.
Kraftfahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr müssen bestimmte Richtlinien für Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten einhalten. Deren Kontrolle wird durch die so genannte Fahrerkarte ermöglicht. Diese muss bei jeder Fahrt in den Fahrtenschreiber eingesteckt sein – ohne Fahrerkarte keine Fahrt. Daneben gibt es auch Unternehmenskarten zur dauerhaften Speicherung der Daten, zudem werden zur Wartung und Kalibrierung der digitalen Fahrtenschreiber spezielle Werkstattkarten benötigt.
Die Online-Beantragung der persönlichen Fahrerkarte ist in Hessen seit August 2023 möglich (
wir berichteten). Wie das Wirtschaftsministerium des Landes mitteilt, können Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrer, Unternehmen und Werkstätten des Landes jetzt alle für den Betrieb digitaler Fahrtenschreiber erforderlichen Karten online beantragen. Damit könnten künftig zehntausende Behördengänge für Erteilung, Verlängerung und Ersatz der Karten entfallen, sagte Hessens Wirtschaftsstaatssekretär Jens Deutschendorf bei einem Informationsbesuch im Wiesbadener Service-Center von TÜV Hessen. Entwickelt wurde der neue digitale Service vom Hessischen Wirtschaftsministerium und dem Hessischen Sozialministerium gemeinsam mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als IT-Dienstleister (
wir berichteten). TÜV Hessen setzt ihn um.
Angesiedelt ist der Online-Fachdienst Fahrtenschreiber im OZG-Themenfeld Mobilität & Reisen, bei dem das Land Hessen die Federführung inne hat. Der Dienst wurde nach dem EfA-Prinzip entwickelt und steht den zuständigen Stellen anderer Bundesländer zur Nachnutzung zur Verfügung. Entsprechende Vereinbarungen mit TÜV SÜD und DEKRA für Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind nach Angaben des Hessischen Wirtschaftsministeriums bereits getroffen. Jährlich werden in Deutschland rund eine Viertelmillion solcher Karten beantragt. Zur Identitätsprüfung weisen sich Unternehmen über die bundeseinheitliche Anwendung Mein Unternehmenskonto mittels der ELSTER-Technologie aus. Fahrerinnen und Fahrer nutzen dafür die ebenfalls bundeseinheitliche BundID oder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Europäischen ID-Karte.
(sib)
Online-Antrag Fahrerkarte (Deep Link)
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