Melderegister:
Auskunft über Grenzen hinweg


[18.3.2005] Zwischen Hessen und Bayern entsteht das erste länderübergreifende Internet-Portal für einfache Melderegisterauskünfte. Eine entsprechende Vereinbarung zum Aufbau und Betrieb der Plattform haben die AKDB und ekom21 auf der CeBIT getroffen.

Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und die ekom21, der IT-Dienstleister für Kommunalverwaltungen in Hessen, haben auf der CeBIT eine Zusammenarbeit im Bereich der einfachen Melderegisterauskünfte bekannt gegeben. Die Partner werden eine gemeinsame Plattform für einfache Melderegisterauskünfte betreiben, bei der es sich um das erste länderübergreifende Internet-Portal seiner Art handelt. Gesetzliche Grundlage für die Erteilung solcher Online-Auskünfte ist das neue Melderechtsrahmengesetz (MRRG). Zusammen umfassen die Datenbestände der AKDB und der ekom21 über 18,5 Millionen Einwohner. Die beiden Partner schaffen nun die Voraussetzungen, dass berechtigte Anwender aus öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft über das Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) einfach, schnell, wirtschaftlich und länderübergreifend auf Melderegisterdaten zugreifen können. (al)

http://www.zemaonline.de
http://www.akdb.de
http://www.ekom21.de

Stichwörter: Melderegister, Melderegisterauskunft, Hessen, Bayern, AKDB, ekom21, ZEMA



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