AKDB:
Datentransfer zu Ausländerbehörden


[29.4.2005] Eine neue Lösung für Gemeinden zur medienbruchfreien Datenübermittlung an Ausländerbehörden hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) vorgestellt. Nutzbar ist die Lösung für Kommunen, die das Fachverfahren OK.EWO im Einsatz haben.

Kunden der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern, die Daten gemäß der Verordnung über Datenübermittlungen (AuslDÜV) an die Ausländerbehörden ihrer Landratsämter übermitteln, können diese beim Einsatz der Lösungen OK.EWO und OK.VISA nun direkt übertragen. Die Daten werden dann sofort automatisiert in den Bestand eingepflegt. Somit wurde nun auch auf Landkreisebene realisiert, was seit Jahren Praxis für kreisfreie Städte ist, die mit den beiden Verfahren arbeiten. Neben einer Reduzierung der Übermittlungsdauer bedeutet dies auch eine Minimierung des Aufwands. Da die Pilotphase erfolgreich abgeschlossen wurde, steht die neue Lösung nun über 300 Gemeinden mit OK.EWO zur Verfügung, die Daten direkt an die Ausländerbehörde übertragen. (hi)

http://www.akdb.de

Stichwörter: AKDB, OK.EWO, Ausländerbehörde, Melderecht



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