[12.6.2006] Im Mai wurde eine Neufassung der Verdingungsordnungen VOL/A, VOF und VOB/A veröffentlicht. Diese Verdingungsordnungen sind noch nicht vollständig anwendbar. Um IT-Beschaffern praktische Hinweise zur aktuellen Rechtslage zu geben, hat die KBSt die UfAB-Sonderinformation 2 veröffentlicht.
Seit dem Jahr 2004 sind neue EU-Richtlinien in Kraft getreten, welche die öffentliche Auftragsvergabe betreffen und in deutsches Recht umzusetzen sind. Im Rahmen dieser Umsetzung sind zwischenzeitlich die Verdingungsordnungen (VOL/A, VOB/A und VOF) in neuer Fassung veröffentlicht worden. Die Anwendbarkeit dieser Neufassungen wirft in der Praxis aber einige Fragen auf: So ist der Abschnitt 1 der VOL/A wegen einschlägiger haushaltsrechtlicher Regelungen ab sofort anwendbar, während die Abschnitte 2 bis 4 dieser Verdingungsordnung sowie die VOF und auch die VOB/A formal erst mit Veröffentlichung einer Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung einer Anwendungsverpflichtung unterliegen. Formal sind bis dahin die bisherigen Fassungen anzuwenden - diese geben jedoch nicht das seit 1. Februar 2006 anwendbare EU-Recht wieder. Die KBSt gibt deshalb mit der UfAB-Sonderinformation 2/2006 "Neue VOL/A" Hinweise für die Praxis bis zur Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung. Nach der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie für Herbst 2006 geplanten Veröffentlichung dieser Verordnung soll eine neue aktualisierte Fassung der UfAB erscheinen.
(hi)
Download der UfAB-Sonderinformation 2: Neue VOL/A 2006 (pdf, 820 kB) (Deep Link)
http://www.kbst.bund.de
Stichwörter:
KBSt,
UfAB,
Vergabe,
Verdingungsordnung,
VOL/A,
VOF