[20.4.2010] Unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 können ab Ende April Anfragen auch in Gebärdensprache entgegengenommen werden.
Die einheitliche Behördenrufnummer 115 soll für gehörlose und hörbehinderte Menschen künftig leichter nutzbar sein. Dazu wurde in Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein über Videotelefonie erreichbares D115-Gebärdentelefon aufgebaut, das am kommenden Montag (26. April 2010) freigeschaltet wird. Der Zugang erfolgt über die SIP-Adresse d115@gebaerdentelefon.d115.de. Der Nutzer benötigt einen internetfähigen PC und einen SIP-Client für Videotelefonate.
(rt)
http://www.d115.de
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