[21.7.2011] Noch vor 2014 soll der Freistaat Bayern ein zentrales elektronisches Personenstandsregister erhalten. Mit Aufbau und Betrieb der Plattform soll die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betraut werden.
In Bayern hat jetzt der Ministerrat die weiteren Weichen für ein zentrales elektronisches Personenstandsregister (ZEPR) gestellt. Innenminister Joachim Herrmann sagte: „Wir wollen noch vor dem 1. Januar 2014 ein zentrales elektronisches Personenstandsregister einrichten. Mit dem Aufbau und Betrieb des ZEPR soll die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betraut werden.“ Für den IT-Dienstleister als Betreiber spreche unter anderem, dass er über einschlägiges fachliches Know-how verfüge und mit der zentralen Melderegisterauskunft bereits ein vergleichbar komplexes Verfahren für die bayerischen Kommunen durchführe. Mit der Reform des Personenstandsrechts 2009 wurde die elektronische Führung der Personenstandsregister zugelassen. Diese muss spätestens bis zum Jahresanfang 2014 verpflichtend in allen Standesämtern umgesetzt werden. Zusätzlich wurden die Länder ermächtigt, auf Landesebene ein ZEPR einzurichten. Laut Innenminister Herrmann ermöglicht das zentrale Register den Standesämtern, die Registereinträge anderer angeschlossener Standesämter zu nutzen. Damit könnten die Bürger bayernweit bei den Standesämtern aus Personenstandseinträgen Auskünfte oder Personenstandsurkunden erhalten. Laut einer Pressemitteilung des Innenministeriums sollen alle bayerischen Standesämter zum Anschluss an das ZEPR verpflichtet werden. Der vom Ministerrat gebilligte Gesetzentwurf wird nun den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet, da deren Einvernehmen für die Einrichtung des zentralen Registers erforderlich ist. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die kommunalen Spitzenverbände ihr Einverständnis mit diesem ausgewogenen Gesamtpaket erklären werden“, so Herrmann.
(rt)
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