[24.5.2013] Auf das AKDB-Fachverfahren OK.SOZIUS-SGBXII setzt jetzt der Kreis Garmisch-Partenkirchen.
Der Kreis Garmisch-Partenkirchen hat sich für das Verfahren OK.SOZIUS-SGBXII der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) entschieden. Grund waren laut Hersteller die effiziente Erfassung und Sachbearbeitung von Fällen, die Leistungsgewährung, die Bescheiderstellung und die Auszahlung von Fällen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Wie die AKDB in ihrem Newsletter berichtet, fanden die Schulungen Ende März statt. Anschließend hätten die Sachbearbeiter mit einer Ersterfassung der AsylbLG-Fälle begonnen.
(ba)
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