[22.8.2023] 244 – dies ist die Zahl der Online-Dienste, die der Kreis Kleve seinen Bürgerinnen und Bürgern inzwischen online bereitstellt. Darunter sind auch so umfangreiche und stark nachgefragte Leistungen wie das Bürgergeld und bald auch das Elterngeld.
Die Zahl der Online-Anträge der Kreisverwaltung Kleve ist weiter gestiegen. Wie die Abteilung Verwaltungsdigitalisierung mitteilt, hat die Kreisverwaltung bislang insgesamt 244 Online-Anträge entwickelt, die Bürgerinnen und Bürger am Bildschirm ausfüllen und elektronisch einreichen können. Erforderliche Nachweise können – eingescannt oder fotografiert – direkt mit dem Antrag hochgeladen werden. Darunter sind einige sehr umfangreiche Anträge wie der Antrag auf Bürgergeld, der Antrag auf Einbürgerung oder der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Auch der Antrag auf Bildung und Teilhabe, viele Anträge des Jobcenters für Arbeitgeber, Anträge auf Unterhaltsvorschuss, Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld kommen jetzt ohne Papier aus.
Auf der Internet-Seite des Kreises Kleve finden Interessierte eine Übersicht über alle derzeit nutzbaren Online-Dienste -– darunter auch die Online-Antragstellung. Aus 22 Kategorien können sie den Online-Antrag auswählen, den sie an die Kreisverwaltung richten möchten. Anschließend werden sie auf die entsprechende Themenseite weitergeleitet, die neben dem Antrag selbst weitere Informationen, zum Beispiel zu Gebühren oder einzureichenden Unterlagen, enthält. Bei den meisten Online-Anträgen ist keine Unterschrift erforderlich, bei einigen können auch die Gebühren direkt online bezahlt werden, sofern deren Höhe bei Antragstellung bereits feststeht.
Weitere Online-Anträge des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen sind noch für dieses Jahr angekündigt. Der Elterngeldantrag soll als erster Antrag zukünftig über das Land NRW von der Kreisverwaltung Kleve angeboten werden. Sobald dieser zur Verfügung steht, soll er auf der Internet-Seite der Kommune eingebunden werden.
(sib)
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Bildquelle: Kreis Kleve