[8.3.2006] Meldebehörden müssen ab 2007 bei der Anmeldung eines zugezogenen Bürgers die Rückmeldung an die Wegzugsbehörde auf elektronischem Wege durchführen. Zur Vereinfachung können dafür Clearing-Stellen genutzt werden. DataClearing NRW bekommt jetzt Konkurrenz durch eine Clearing-Stelle der Firma KDVZ Citkomm.
Durch die Änderung des Melderechtsrahmengesetzes zum 1. Januar 2007 besteht für jede Meldebehörde die rechtliche Verpflichtung, bei einer Anmeldung die Rückmeldung an die Wegzugsbehörde auf elektronischem Wege durchzuführen. Zur Vereinfachung dieses elektronischen Verfahrens kann eine Clearing-Stelle genutzt werden. Diese agiert als Vermittler der elektronischen Meldungen zwischen den Kommunen. Das Unternehmen KDVZ Citkomm richtet in Nordrhein-Westfalen eine Clearing-Stelle ein, die ab Anfang Oktober 2006 für den Testbetrieb zur Verfügung steht. Mit EWO-Clearing bietet sich den Kommunen eine Alternative zur Clearing-Stelle DataClearing NRW. Zum Betrieb der Clearing-Stelle setzt die KDVZ Citkomm die Weiterentwicklung einer bereits in Baden-Württemberg erprobten Software ein. Im Gegensatz zur Lösung von DataClearing, bei der jede Kommune eine Governikus-Lizenz kaufen muss, fallen nach Angaben der KDVZ Citkomm bei EWO-Clearing keine zusätzlichen Software-Lizenzkosten an. Die KDVZ Citkomm-Lösung unterstützt das OSCI-Kommunikationsprotokoll vollständig, nicht-OSCI-fähige Anwendungen können über einen Web Browser eingebunden werden. Der Zugang ist über das Internet oder TESTA möglich. Die Kosten für den Betrieb der Clearing-Stelle sollen mit 2,5 Cent je Einwohner und Jahr zudem sehr günstig sein.
(rt)
http://www.ewoclearing.dehttp://www.kdvz.de
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