[4.6.2008] Mit dem Rechenzentrumsbetrieb für das bundesweite elektronische Abfallnachweisverfahren wurde der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) beauftragt. Der Auftrag hat ein Volumen von rund drei Millionen Euro.
Bei der Ausschreibung für das geplante bundesweit einheitliche elektronische Genehmigungsverfahren für die Abfallentsorgung konnte sich der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) durchsetzen. Die KDO wurde mit dem Betrieb des Rechenzentrums beauftragt, über welches die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS Abfall) künftig den Datenverkehr zwischen Wirtschaft und Behörden koordiniert und abwickelt. Der Auftrag für den Rechenzentrumsbetrieb hat nach Angaben des IT-Dienstleisters ein Volumen von rund drei Millionen Euro. Das elektronische Verwaltungsverfahren ist für alle Akteure, die am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle beteiligt sind, ab dem 1. April 2010 Pflicht. Alle notwendigen Nachweise, Bescheinigungen und Dokumentationen sollen dann elektronisch über das Internet beantragt und ausgestellt werden können. „Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist ein Leuchtturm-Projekt im deutschen E-Government“, betont Johann Hahlen, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern.
(bs)
http://www.kdo.dehttp://www.zks-abfall.dehttp://www.bmi.bund.de
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