[8.1.2009] Im Kanton Schwyz sind die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung von E-Government-Projekten geschaffen worden. Ein neues Gesetz regelt die Zusammenarbeit von Kanton, Bezirken und Gemeinden.
Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Schwyz hat Mitte Dezember 2008 ein Gesetz über E-Government verabschiedet. In einer Pressemitteilung der Kantonsregierung heißt es, E-Government sei eine Gemeinschaftsaufgabe von Kanton, Bezirken und Gemeinden. Die Grundlagen der Zusammenarbeit sollten deshalb nicht für jedes E-Government-Vorhaben einzeln vereinbart, sondern in Form des neuen Gesetzes unter Mitsprache von Parlament und Bürgern festgelegt werden. Das E-Government-Gesetz regelt die wichtigsten Grundsätze zu Finanzierung, Mitsprachemöglichkeiten und Entscheidungsfindung. Die einzelnen Vorhaben sollen künftig von einer E-Government-Kommission bestimmt und in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Bezirken durchgeführt werden.
(al)
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