[9.2.2011] Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT), den in Deutschland lebende Ausländer künftig besitzen müssen, wird nicht zum 1. Mai, sondern erst zum 1. September eingeführt.
Der Einführungstermin für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) wurde vom 1. Mai auf den 1. September 2011 verschoben. Grund sind nach Angaben der Kommunalen Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) rechtliche Anpassungen. In Deutschland lebende Ausländer müssen künftig einen elektronischen Aufenthaltstitel ähnlich dem neuen Personalausweis (nPA) besitzen, auf dem biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild gespeichert werden. Erforderlich für die Beantragung des eAT ist die Kommunikation zwischen den Ausländerbehörden und der Bundesdruckerei. Wie die KDO mitteilt, werden für diesen Weg die Erkenntnisse und Entwicklungen der nPA-Einführung genutzt. Das Deutschland-Online-Projekt XAusländer hatte sich parallel dazu mit der Spezifikation einer Schnittstelle für Ausländerfachverfahren beschäftigt, die den behördenübergreifenden Austausch von Ausländerinformationen ähnlich wie im Einwohnermeldewesen ermöglichen soll. Laut KDO ist für 2011 die Kommunikation von Ausländerbehörden untereinander und zu den Einwohnermeldeämtern vorgesehen.
(rt)
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