ISPRAT:
IT‐Grundrecht auch in der Cloud gültig


[5.6.2013] Der Frage nach der individuellen Datenhoheit im Rahmen von Cloud-Angeboten geht eine aktuelle ISPRAT-Studie nach. Ergebnis: Auch der Staat muss zur Sicherung beitragen.

Im Rahmen von Cloud-Computing-Angeboten ist unter anderem der Staat für die Sicherung der individuellen Datenhoheit zuständig. Zu diesem Ergebnis kommt die ISPRAT‐Studie „Datenhoheit in der Cloud“, durchgeführt vom Lorenz‐von‐Stein‐Institut für Verwaltungswissenschaften und vom Fraunhofer‐Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS. Entsprechende Angebote dazu müssen auf dem Markt existieren. Da der Staat die Infrastrukturen nicht selbst aufbauen kann, muss er fördernde und begleitende Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Online‐Durchsuchung 2008 entwickelte IT‐Grundrecht zu sichern. Nach Angaben von ISPRAT wird im Rahmen der Studie definiert, welche Kriterien Datenhoheit erfüllen muss. Zudem wird geklärt, wie diese technisch‐organisatorisch und rechtlich gesichert werden kann. Insgesamt will die Studie einen Beitrag dazu leisten, Cloud‐Angebote nutzerfreundlicher und sicherer zu gestalten. Denn die Cloud biete zahlreiche Vorteile und könne auch E‐Government-Angebote einfacher gestalten. Wer etwa Daten im Rechenzentrum eines Cloud‐Dienstleisters speichert, muss keine individuellen Speicher‐Infrastrukturen mehr vorhalten oder für Datenschutz und Datensicherung sorgen. Des Weiteren kann der Datenaustausch über die Cloud in Form von Freigabe‐ und Abruffunktionen die Kommunikation mit Behörden und Unternehmen erleichtern, so ISPRAT. (cs)

Die Studie zum Download (PDF; 2,3 MB) (Deep Link)
http://www.isprat.net

Stichwörter: IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit, ISPRAT



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