[10.4.2014] Mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz hat das Amt Landhagen nun beinahe komplett von der kameralistischen auf die doppische Buchführung umgestellt.
Schon seit dem 1. Januar 2012 ist Mecklenburg-Vorpommern und damit auch das Amt Landhagen gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Haushalt nach den Regeln der doppelten Buchführung aufzustellen. Diese Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik hat nach Angaben des Software-Anbieters adKOMM einiges an Aufwand gekostet. So war für die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 unter anderem die Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände der kommunalen Körperschaft notwendig. Diese Voraussetzung ist im Amt Landhagen nun erfüllt, sodass die Eröffnungsbilanz jetzt endgültig beschlossen werden kann. Nach § 1 Abs. 4 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) obliegt die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes. Gemäß § 1 Abs. 5 kann dieser sich eines Sachverständigen bedienen. Um vollkommene Rechtssicherheit zu gewährleisten, hat das Amt Landhagen deshalb die Mittelrheinische Treuhand GmbH Schwerin zu Rate gezogen. Deren Prüfung erfolgte direkt vor Ort im Amt. „Auf diese Weise konnten alle benötigten Anlagenachweise und die vorläufige Eröffnungsbilanz zur Verfügung gestellt sowie auftretende Fragen direkt geklärt und notwendige Korrekturen vorgenommen werden“, erklärt Annette Schröter, Kämmerin im Amt Landhagen. Mittlerweile wurden schon fünf Gemeinden geprüft. In Kürze wird dann auch die Bestätigung des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgen. Wie adKOMM weiter mitteilt, steht mit der rechtlichen Abnahme dem Beschluss der Eröffnungsbilanz durch die Gemeinderäte nichts mehr im Wege.
(cs)
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