[6.9.2019] Den zweiten Nationalen Aktionsplan Open Government hat das Bundeskabinett beschlossen. Erstmals umfasst er auch Verpflichtungen von Ländern. Sachsen etwa stellt sein Beteiligungsportal zur Verfügung und kündigt an, bis Ende des Jahres selbst ein Open-Data-Portal online zu schalten.
Das Bundeskabinett hat jetzt den zweiten Nationalen Aktionsplan Open Government beschlossen. Er enthält insgesamt neun Verpflichtungen der Bundesressorts. Auch Verpflichtungen der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen sowie Schleswig-Holstein sind enthalten. „Offen für neue Ideen und Antworten sein, zuhören, erklären und aufklären, ehrlich miteinander umgehen und Rechenschaft ablegen – das muss Teil unserer Regierungs- und Verwaltungskultur sein“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Inhalt der Neuvorlage. „Darum geht es im Zweiten Nationalen Aktionsplan Open Government. Denn Teilhabe, Transparenz und Zusammenarbeit sind Grundpfeiler unserer Demokratie und unerlässlich für ein gelingendes gesellschaftliches Miteinander. Und die zahlreichen und komplexen Herausforderungen unserer Zeit verlangen in besonderer Weise gemeinsame Anstrengungen und eine Lösungssuche mithilfe innovativer Ansätze.“ Anfang Oktober wird Deutschland in den Lenkungsausschuss der Open Government Partnership (OGP) aufrücken, kündigt die Bundesregierung an.
Der Freistaat Sachsen beteiligt sich am Nationalen Aktionsplan 2019-2021 der OGP-Initiative, indem er sein Beteiligungsportal als zentrales Instrument der Bürgerbeteiligung einbringt. Wie die sächsische Staatskanzlei mitteilt, wird der Freistaat dieses außerdem inhaltlich und technisch weiterentwickeln, sodass das neue Instrument der Bürgerbeteiligung auch unkompliziert von anderen Ländern – wie bereits in Nordrhein-Westfalen – genutzt werden kann. Sachsen werde darüber hinaus den gesetzlichen Rahmen und die internen Prozesse weiterentwickeln, damit in Zukunft ein umfassendes Verzeichnis an Verwaltungsdaten in hoher Qualität zur Verfügung steht. Ziel von Open Data in Sachsen sei es, die Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen. Zudem werde Verwaltungsdaten zu einer zweiten Karriere verholfen, indem ihre wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise in der Entwicklung neuer Apps oder leistungsfähiger Anwendungen mit künstlicher Intelligenz, ausgeschöpft werden. Damit diese Daten von Unternehmen und Bürgern komfortabel recherchiert und genutzt werden können, wird der Freistaat Sachsen laut eigenen Angaben bis Ende dieses Jahres sein Open-Data-Portal online stellen.
(ve)
2. Nationaler Aktionsplan Open Government der Bundesregierung (Deep Link)
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de
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