[12.11.2019] Nordrhein-Westfalen und Bayern entwickeln gemeinsam mit Partnern in einem Digitalisierungslabor ein Online-Verfahren, welches die Einbürgerung bürgerfreundlicher gestaltet und vereinfacht.
Der Prozess der Einbürgerung soll bürgerfreundlicher gestaltet und vereinfacht werden. Nordrhein-Westfalen entwickelt in einem Digitalisierungslabor in Zusammenarbeit mit Bayern sowie unterstützt durch Brandenburg, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium ein digitales Angebot zur Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft. Dieses wird voraussichtlich Ende 2020 online gehen. Das teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit.
Der digitale Antrag biete zahlreiche Hilfestellungen beim Ausfüllen und stelle der Verwaltung sämtliche Informationen strukturiert für die Prüfung zur Verfügung. Das Angebot beinhalte zudem umfassende Beratung in Form von Videoanleitungen sowie einen Quick-Check. So können die Interessierten laut Ministeriumsangaben bereits vor der Antragstellung ermitteln, welche Anforderungen sie für die Einbürgerung bereits erfüllen.
Wie das Ministerium weiter mitteilt, reduziert die digitale Antragstellung den Aufwand für alle Beteiligten erheblich, entbürokratisiert das Verfahren und gibt bürgerfreundliche Hilfestellungen. Eine persönliche Vorsprache, damit sich die Einbürgerungsbehörde unter anderem einen Eindruck von den Sprachkenntnissen verschaffen und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegennehmen kann, bleibe aber notwendig.
Am Digitalisierungslabor haben laut Ministeriumsangaben auch Vertreter der Einbürgerungsbehörden (Bielefeld, Köln, Rhein-Sieg-Kreis, Solingen, München und Landkreis Mühldorf am Inn) sowie Fach- und IT-Experten von Bundes- und Landesbehörden sowie Privatpersonen teilgenommen. Letztere hatten den Prozess der Einbürgerung bereits hinter sich oder waren mitten im Verwaltungsverfahren. Auf Basis der Ergebnisse des Digitalisierungslabors werde das Ministerium nun gemeinsam mit interessierten Kommunen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die praktische Umsetzung in Nordrhein-Westfalen schaffen.
(ba)
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