EDV Ermtraud:
Registrierungspflicht auf Elster


[11.2.2021] Damit kommunale Gewerbeämter Gewerbetreibenden ihre Registrierungshinweise ohne Zusatzaufwand aushändigen können, bietet EDV Ermtraud nach Abschluss einer Meldung die Registrierung im Elster-Portal an.

Nach einer Gewerbemeldung sind Gewerbetreibende verpflichtet, eine Steuernummer für ihre Tätigkeit zu beantragen. Teilweise fordern nun die Finanzbehörden die kommunalen Gewerbeämter dazu auf, den Gewerbetreibenden die entsprechenden Registrierungshinweise auszuhändigen. Wie das Unternehmen EDV Ermtraud mitteilt, wird deshalb Nutzern des Online-Gewerbe-Meldedienstes GEVE 4-Online zum Abschluss ihrer Meldung die Registrierung auf elster.de angeboten. Das Gewerbeamt komme so seiner Informationspflicht ohne Zusatzaufwand nach. Der Gewerbetreibende wiederum könne die Anmeldung auf dem Elster-Portal in einem Arbeitsgang via Internet erledigen. Gerade in der Pandemiezeit erfolgt laut EDV Ermtraud der Verwaltungszugang zu den Ordnungsbehörden für gewerbetreibende Meldepflichtige digital. Die Gewerbeanzeigen gehen also vielerorts per E-Mail, anderenorts medienbruchfrei online über das örtliche Web-Portal und beispielsweise das Meldeverfahren von EDV Ermtraud ein. (ve)

https://www.edv-ermtraud.de

Stichwörter: Fachverfahren, EDV Ermtraud, Gewerbewesen, GEVE 4-Online, Elster



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