Hamburg:
BfDI warnt vor Zoom-Einsatz


[8.9.2021] In Hamburg hat der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Senatskanzlei offiziell gewarnt, die Videokonferenzlösung von Zoom in der On-demand-Variante zu verwenden. Die Lösung könne nicht DSGVO-konform genutzt werden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) offiziell gewarnt, die Videokonferenzlösung von Zoom in der On-demand-Variante zu verwenden. Dies verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da eine solche Nutzung mit der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden ist. In diesem Drittland bestehe kein ausreichender Schutz für solche Daten. Der Europäische Gerichtshof habe dies in der Entscheidung Schrems II bereits vor über einem Jahr (C-311/18) festgestellt und das bis dahin geltende Privacy-Shield als Übermittlungsgrundlage außer Kraft gesetzt. Ein Datentransfer ist laut dem BfDI daher nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, die bei dem geplanten Einsatz von Zoom durch die Senatskanzlei nicht vorliegen. „Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten werden auf diese Weise der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt, gegen die keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen“, schreibt der HmbBfDI. Der europäische Datenschutzausschuss habe Vorgaben formuliert, um personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO in ein Drittland wie die USA übermitteln zu können. Diesen Maßstab lege der HmbBfDI in der Wirtschaft wie auch der öffentlichen Verwaltung zugrunde. Die von der Senatskanzlei vorgelegten Unterlagen zum Einsatz von Zoom lassen erkennen, dass diese Maßstäbe nicht eingehalten werden. Auch andere Rechtsgrundlagen wie die Einwilligung aller Betroffenen seien hier nicht einschlägig.
Die Senatskanzlei – als die für Digitalisierungsfragen in der FHH federführend zuständige Behörde – habe den Datenschutzbeauftragten zwar frühzeitig über entsprechende Pläne informiert, war in der Folge aber nicht bereit, auf dessen wiederholt vorgetragene Bedenken einzugehen. Auch die Einleitung eines formalen Verfahrens durch Anhörung der Senatskanzlei habe nicht zu einem Umdenken geführt. Es wurden dem HmbBfDI weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach Unterlagen vorgelegt oder Argumente mitgeteilt, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen. Die formale Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO sei daher ein folgerichtiger Schritt.
„Öffentliche Stellen sind an die Einhaltung des Rechts in besonderem Maße gebunden“, sagt HmbBfDI Ulrich Kühn. „Daher ist es mehr als bedauerlich, dass es zu einem solchen formalen Schritt kommen musste. In der FHH steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern flächendeckend ein bewährtes und in Hinblick auf die Drittlandübermittlung unproblematisches Videokonferenz-Tool zur Verfügung. Dataport als zentraler Dienstleister stellt zudem in den eigenen Rechenzentren weitere Videokonferenzsysteme bereit. Diese werden in anderen Ländern, beispielsweise Schleswig-Holstein, erfolgreich genutzt. Es ist daher unverständlich, warum die Senatskanzlei auf einem zusätzlichen und rechtlich hoch problematischen System besteht.“ (ve)

https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/08/2021-08-16-senatskanzlei-zoom

Stichwörter: IT-Sicherheit, Hamburg, Zoom, Datenschutz, DSGVO



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich IT-Sicherheit
Hessen: Fünf Jahre Cyber Competence Center
[2.5.2024] Anlässlich des fünfjährigen Bestehens stattete Hessens Innenminister dem Cyber Competence Center einen Besuch ab. Dabei verwies er auf die bestehende Bedrohungslage, aber auch die umfassenden Angebote, mit denen das Land Hessen die Kommunen bei der Stärkung ihrer Cyber-Resilienz unterstützt. mehr...
Hessens Innenminister Roman Poseck forderte Kommunen auf, das Thema der Cyber-Sicherheit ernst zu nehmen und bereit gestellte Angebote zu nutzen.
10. Kommunaler IT-Sicherheitskongress : Ein Jahrzehnt Engagement
[26.4.2024] Zum 10. Kommunalen IT-Sicherheitskongress fanden sich knapp 700 Fachleute aus Ländern und Kommunen in der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistags ein. Die Veranstaltung markiert ein Jahrzehnt des kommunalen Engagements im Bereich Cyber-Sicherheit. mehr...
OWL-IT: BSI bestätigt höchstmögliche IT-Sicherheit
[19.4.2024] Das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) hat dem IT-Dienstleister Ostwestfalen-Lippe-IT die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards bescheinigt. mehr...
IT-Sicherheit: Widerstandskraft stärken Interview
[10.4.2024] Die EU-Richtlinie NIS2 soll die Cyber-Sicherheit in Europa erhöhen. Von den Vorgaben sind deutlich mehr KRITIS-Unternehmen betroffen als bislang. Kommune21 sprach mit Dirk Arendt von Trend Micro darüber, wie ein Cyber-Risiko-Management aussehen muss. mehr...
Dirk Arendt
Net at Work: Zertifizierte E-Mail-Sicherheit Interview
[2.4.2024] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Lösung für E-Mail-Sicherheit des Herstellers Net at Work nach BSZ zertifiziert. Stefan Cink, Director Business and Professional Services, erklärt, was das für kommunale Kunden bedeutet. mehr...
Stefan Cink, Director Business and Professional Services bei Net a Work
Suchen...

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich IT-Sicherheit:
ITEBO GmbH
49074 Osnabrück
ITEBO GmbH
beyond SSL GmbH
90619 Trautskirchen
beyond SSL GmbH
NCP engineering GmbH
90449 Nürnberg
NCP engineering GmbH
Aktuelle Meldungen