OZG:
Online-Aufenthaltserlaubnis im Pilotbetrieb


[6.5.2022] In zehn Bundesländern startete der Online-Service, mit dem Geflüchtete aus der Ukraine ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen können – zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts in rund 50 Kommunen. Der Dienst entlastet Antragsteller wie Behörden und soll sukzessive ausgeweitet werden.

Neben Informationen und Hilfsangeboten steht im Hilfsportal Germany4Ukraine nun auch der Online-Dienst zur elektronischen Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bereit – zunächst im Pilotbetrieb. Der mehrsprachige Online-Antrag war innerhalb weniger Wochen mit Beteiligung von Geflüchteten aus der Ukraine entwickelt worden (wir berichteten).
Geflüchtete können an zentraler Stelle ihren Antrag ausfüllen und an die beteiligten Ausländerbehörden übermitteln. Über die Eingabe ihrer Postleitzahl oder der Übermittlung des aktuellen Standorts sehen die Antragsteller, ob an ihrem Wohnort die digitale Antragstellung bereits möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, werden die Kontaktdaten der zuständigen Behörde angezeigt. An die jeweilige Ausländerbehörde übermittelte Daten können dort maschinenlesbar weiterverarbeitet werden. Nach wie vor müssen Geflüchtete jedoch für die Identitätsprüfung und Aufnahme der biometrischen Daten in der Behörde erscheinen. Allerdings werden Ausländerbehörden durch die vorab übermittelten Daten in die Lage versetzt, Geflüchtete zu einem Termin einzuladen. Der so erlangte Aufenthaltstitel ist eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Sozialleistungen.

Der Aufenthaltstitel zeigt: EfA funktioniert

Im derzeitigen Pilotbetrieb des Online-Dienstes sind bereits mehr als 50 Ausländerbehörden aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen. Es ist geplant, sukzessive weitere Länder und deren kommunale Behörden anzubinden.
Betrieben wird der Online-Dienst für die Aufenthaltserlaubnis vom Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK). Das Land Brandenburg hat gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem Auswärtigen Amt die Federführung des Onlinezugangsgesetz-Themenfelds Ein- und Auswanderung inne. Der Online-Service für die Aufenthaltserlaubnis ist ein so genannter Einer-für-Alle-Service (EfA), der einmal entwickelt und zentral betrieben wird. Alle zuständigen Behörden können sich über standardisierte Schnittstellen an den Dienst anbinden, sodass Doppelarbeiten vermieden werden und Nutzenden ein zentraler Zugang trotz dezentraler Zuständigkeiten angeboten werden kann.
Der CIO des Bundes, Staatsekretär Markus Richter, sieht die Umsetzung des Online-Services für den Aufenthaltstitel als weiteren Beleg dafür, dass das Einer-für-Alle-Prinzip der richtige Weg ist, um nutzerfreundliche digitale Services effizient zu realisieren. Das Beispiel unterstreiche, dass die Verwaltung schnell digitalisieren kann, wenn Fach- und IT-Kompetenz von Bund, Ländern und Kommunen an einem Strang ziehen, so Richter. (sib)

https://www.germany4ukraine.de
https://ozg.brandenburg.de

Stichwörter: Fachverfahren, Brandenburg, Ausländerwesen, Onlinezugangsgesetz (OZG), Aufenthaltstitel



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