[19.4.2023] Fast überall in Mecklenburg-Vorpommern kann Wohngeld nun online beantragt werden. Eingesetzt wird der EfA-Antrag aus Schleswig-Holstein. Die in manchen Kommunen bereits genutzte Lösung des Zweckverbands eGo-MV soll ersetzt werden, da sie nicht zu allen Fachverfahren passt.
Der digitale Wohngeldantrag, den Schleswig-Holstein im Zuge der OZG-Umsetzung als Einer-für-alle-Leistung (EfA) entwickelt hat, ist jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar. In 86 Wohngeldbehörden – und damit in nahezu allen Kommunen des Landes – kann der Wohngeldantrag nun online gestellt werden, berichtet das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung. Der Antrag kann über das MV-Serviceportal aufgerufen werden. Der neue Dienst erleichtere es nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, Wohngeld zu beantragen, er entlaste zugleich die fürs Wohngeld zuständigen Behörden vor Ort, sagte Bau- und Digitalisierungsminister Christian Pegel anlässlich des Go-live des Antrags.
In einigen Wohngeldstellen des Landes sei bereits das Online-Wohngeldverfahren des Zweckverbands Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) im Einsatz. Dieser Antrag sei zwar mit dem zugrunde liegenden Wohngeldfachverfahren verbunden, die meisten Wohngeldstellen nutzten jedoch ein anderes Fachverfahren. Daher sei es nicht möglich gewesen, diese Lösung flächendeckend nachzunutzen. Daher habe sich das Land für die Online-Lösung entschieden, die Schleswig-Holstein zentral für alle anderen Bundesländer bereitstellt, so Pegel weiter.
Auf lange Sicht soll auch in den Kommunen, die derzeit noch auf die Lösung des Zweckverbands setzen, die Einer-für-Alle-Lösung aus Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen. Dafür müssen noch flächendeckend die Fachverfahren angebunden werden. Der neue Online-Dienst bietet auch die Möglichkeit, sich über die eID-Funktion des Personalausweises zu identifizieren und den Antrag somit komplett digital zu stellen.
(sib)
https://www.mv-serviceportal.deListe der beteiligten Kommunen (Deep Link)
https://www.ego-mv.de
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