[21.11.2023] Kommunen, die Archikart-Systeme nutzen, sollen künftig ihre Fachverfahren für den Antrag auf Sondernutzung sowie den Antrag auf (Oberflächen-)Aufbruch ohne Installationsaufwand digitalisieren können. Möglich wird das durch eine gemeinsame Lösung von Archikart und infrest.
Auskünfte über unterirdisch verlaufende Leitungen für Strom, Wasser, Gas, Fernwärme und anderes sind für die Baustellenplanung im Tiefbau unerlässlich. Das Unternehmen infrest - Infrastruktur eStrasse bietet Software und Dienstleistungen zur effizienten Leitungsauskunft und für digitales Baustellen-Management. Die webbasierten Lösungen und Online-Dienstleistungen vereinfachen nach Angaben von infrest die Vermittlung und Bearbeitung von Leitungsanfragen und -auskünften und sorgen für eine bessere Vernetzung von Infrastrukturbetreibern, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Nun hat das Unternehmen gemeinsam mit dem Software-Anbieter Archikart eine Lösung entwickelt, mit der Städte und Gemeinden ihre Fachverfahren für den Antrag auf Sondernutzung sowie den Antrag auf (Oberflächen-)Aufbruch ohne zusätzlichen Installationsaufwand medienbruchfrei digitalisieren können.
Einfacher Workflow
Der Workflow für die Beantragung gestaltet sich laut infrest einfach. Im ersten Schritt wird im Online-Portal Leico der Ort der Baumaßnahme festgelegt und die Antragsart aus der Vorauswahl ausgewählt. Gemeinsam mit den notwendigen Dokumenten, die im System hochgeladen werden, geht der Antrag über eine Schnittstelle direkt in das Archikart-System, wo alle digital gestellten Anträge übersichtlich dargestellt werden. Die gestellten Anträge werden vom System und vom Sachbearbeiter auf Plausibilität und Inhalt geprüft, bevor anschließend automatisch ein neues Verfahren einschließlich aller Fach- und Personendaten aus der Antragstellung generiert wird. Die anhängenden Dokumente werden im angebundenen DMS verschlagwortet abgelegt. Der Antrag kann dann wie gewohnt im Fachverfahren Archikart abgewickelt werden. Mit Erstellung des Bescheides werden die zugehörigen Dokumente automatisch über das Portal an den Antragsteller zurückgesandt. Der Status der Antragsbearbeitung ist für Antragsteller jederzeit einsehbar.
Das deutschlandweit einsetzbare Verfahren erfülle die Vorgaben des EfA-Prinzips und sei nachnutzbar, betont infrest. „Wir arbeiten daran, weitere kommunalen Genehmigungsverfahren nach dem EfA-Prinzip OZG-konform digital umzusetzen und damit einen Beitrag zur Beschleunigung und Optimierung der Prozesse in der öffentlichen Verwaltung zu leisten“, sagte infrest-Geschäftsführer Jürgen Besler.
(sib)
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