[1.7.2009] Zur Klage der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlenden Ausschreibung eines Auftrages für kommunale Software hat vor dem Europäischen Gerichtshof jetzt eine mündliche Verhandlung stattgefunden.
Aufträge müssen auch in Zukunft ausgeschrieben werden, wenn sie an Unternehmen vergeben werden sollen, die sich in öffentlichem Eigentum befinden. Diese Erkenntnis ergibt sich laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands der mittelständischen IT- und Software-Hersteller für den öffentlichen Sektor (Databund) fast zwingend aus dem Verlauf einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Gegenstand war die Klage der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der fehlenden Ausschreibung eines Auftrages für kommunale Software: Im Jahr 2006 hatte die Datenzentrale Baden-Württemberg (DZBW) ohne Ausschreibung das Kfz-Zulassungsverfahren an die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) vergeben. Sollte der EuGH entscheiden, dass diese Vergabe nicht rechtens war und der Auftrag neu ausgeschrieben werden muss, könnten laut Databund auf Baden-Württemberg erhebliche Kosten zukommen. In der Pressemitteilung heißt es weiter, auch wenn Kommunen oder kommunale Einrichtungen sich zur gemeinsamen Erfüllung von öffentlichen Aufgaben zusammenschließen, müssten sie die dafür benötigten Hilfsmittel und Dienstleistungen weiterhin ausschreiben, wenn die erforderlichen Kriterien erfüllt würden. Databund-Vorsitzender Ulrich Schlobinski: „Nur wenn auch weiterhin Aufträge regulär ausgeschrieben werden, erhalten Auftraggeber, Auftragnehmer und Kunden die erforderliche Rechtssicherheit. Das ist auch im Sinne von Kommunen, Unternehmen und Bürgern. Der faire Wettbewerb bietet die Gewähr, dass die wirtschaftlichste Lösung gefunden wird.“
(bs)
http://www.databund.dehttp://curia.europa.eu
Stichwörter:
Vergaberecht,
Europäischer Gerichtshof EuGH,
Databund,
Ulrich Schlobinski