[10.10.2011] Im Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Microsoft entschieden und die Revision von Händlern zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Echtheitszertifikate für Microsoft-Programme nur mit Zustimmung des Software-Konzerns auf Datenträgern angebracht und verkauft werden dürfen. Damit verbietet der BGH laut Unternehmensangaben die bei Gebraucht-Software-Händlern weit verbreite Praxis, Microsoft-Echtheitszertifikate auf nicht zugehörigen Datenträgern anzubringen und zu verkaufen. Grund sei, dass die in den Zertifikaten enthaltene Aussage über Herkunft und Echtheit des mit ihnen verkauften Produkts nur von Microsoft getroffen werden dürfe. „Der Missbrauch von Microsoft-Echtheitszertifikaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen“, sagt Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland. Umso wichtiger sei es, dass mit der Entscheidung des BGH ein klares Signal an die betroffenen Händler gesendet werde.
(rt)
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