Thüringen:
Aufholjagd gestartet


[1.3.2018] Der Freistaat Thüringen hat sich eines der modernsten E-Government-Gesetze Deutschlands gegeben, dessen Regelungen teils über Bundesvorgaben hinausreichen. Die Kommunen des Landes werden beim Ausbau digitaler Services zielgerichtet unterstützt.

Thüringens Kommunen machen sich fit fürs E-Government.
Sehen wir es einmal sportlich: Unseren Verwaltungen wird eine Menge an Disziplinen abverlangt. Gesetzmäßigkeit, pflichtgemäßes Ermessen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Willkürverbot, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Bürgerfreundlichkeit. Und jetzt bewegen wir uns auch noch digital. Dateien ersetzen das Papier, der Blätterwald wird durch Suchfunktionen gelichtet. Bei der Einführung der E-Akte wähnt sich mancher darüber hinaus im innerbehördlichen Ringkampf.
Der Freistaat Thüringen rangierte beim E-Government viele Jahre eher am Tabellenende. Das wird sich ändern. Unter anderem angetrieben durch Bundesvorgaben wie das E-Government-Gesetz des Bundes oder das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Thüringer Landesregierung Anfang November 2017 mit dem beschlossenen E-Government-Gesetz den Startschuss für die Aufholjagd gegeben.

Gesetz auf Höhe der Zeit

Aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen sind in den Text eingeflossen, zentrale Themen des E-Governments wurden abgedeckt und mit Zeitplänen versehen. Zum Teil reichen die Regelungen in Thüringen über Bundesvorgaben hinaus. Nicht zuletzt unterstützt das Gesetz die Verwaltungsmodernisierung, die im Zuge der Debatte um Funktional- und Verwaltungsreformen besonderen Rückenwind erhält. So entstand eines der modernsten E-Government-Gesetze Deutschlands; später als andere Ländergesetze und darum auf der Höhe der Zeit. In diesem Sinne ist das Thüringer Gesetz keine Kritik an bestehenden Regelungen anderer Bundesländer. Im Gegenteil – der Freistaat hat von diesen profitiert.
Thüringen ist ein reizvolles aber kleines Flächenland mit zwei Millionen Einwohnern. Die Ressourcen sind begrenzt. Umso wichtiger ist es deshalb, auch den Fokus des E-Government-Gesetzes landesspezifisch auszurichten. Die deutschen Länder bieten regionale Besonderheiten auch in der IT-Realität. Im Dezember 2017 hatte der Thüringer Rechnungshof konstatiert: IT-Strategie, Software-Betreuungssystem, Sicherheitskonzeption, Beschaffungs- und Entwicklungssystem – 80 Prozent der mehr als 800 Kommunen im Freistaat haben nichts davon. Die Diversität und die Kleinteiligkeit der kommunalen Strukturen setzen sich in der IT-Landschaft fort.
Zudem: Was landschaftlich und touristisch reizvoll ist, ist für wirtschaftliche Kabel zu viel Waldwildnis. Die junge, attraktive und innovative Thüringer Wirtschaft wächst in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Aber nicht überall legen Netzbetreiber ihre Kabel bis in die kleinste Siedlung und dort ansässige Unternehmen. Dort, wo die Luft gut ist, ist das WLAN meist schlecht. Die zunehmende Naturfitness begleitet Thüringen deshalb mit einer Breitband-Initiative. Rund 130 Millionen Euro investiert das Land neben Bundes- und EU-Mitteln in den nächsten vier Jahren in den Netzausbau. Damit wird auch die Infrastruktur für staatliches E-Government aufgebaut.

Kommunen mit Basisanwendungen unterstützen

Die wenigsten Thüringer Kommunen haben zwischen Feuerwehr, Gemeindestraße und Kita genug Atem, um E-Government-Services auf der Höhe der Zeit anzubieten. Deshalb will das Land die Kommunen zielgerichtet unterstützen und stellt ihnen für verschiedene E-Government-Anwendungen und -Ausbaustufen entsprechende Basisanwendungen zur Verfügung. Grund für diesen Ansatz ist das Fehlen einer Struktur der kommunalen Zusammenarbeit im IT-Bereich in Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Die Kommunen sind selbstständig und entscheiden in eigener Verwaltungshoheit. Entsprechend wird unterschiedliche Software eingesetzt. Durch die Basisanwendungen entfällt jedoch die für viele Kommunen aufwendige Entwicklung fehlender eigener Services. Gleichzeitig muss durch Schnittstellen wie XFall die Interoperabilität verschiedener Software der kommunalen Fachanwendungen hergestellt werden.
All diese Basisanwendungen werden im Thüringer Landesrechenzentrum zentral betrieben und gepflegt. Kommunen können über ThAVEL – das zentrale Antragsmanagement-System für Behörden – alle Dienste online bereitstellen. Das vom Freistaat Thüringen mitentwickelte System ermöglicht in der Kommunikation mit dem Bürger die intuitive, elektronische Antragstellung von Verwaltungsleistungen über das Internet. Dabei fügt sich ThAVEL in die bestehenden Internet-Auftritte der Behörden und Kommunen ein.
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft ist E-Government eine sachliche Notwendigkeit und deshalb kein Projekt der Haushaltskonsolidierung. Für die Umsetzung der im Gesetzestext niedergelegten Vorgaben muss Thüringen tief Luft holen. Denn E-Government gibt es nicht zum Nulltarif. Investitionen kosten in der Regel Geld. Die Basisanwendungen werden den Kommunen jedoch kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Mit Plan und zentraler Steuerung

Thüringen hat seit dem Jahr 2016 einen zentralen IT-Haushaltsplan, der vom Finanzministerium bewirtschaftet wird. Ein Plan alleine spart jedoch noch nicht. Eine damit verbundene zentrale IT-Steuerung kann aber zumindest erreichen, dass der Kostenanstieg gebremst und die Effizienz des Mitteleinsatzes gesteigert wird. Der Vorteil liegt darin, dass vermehrt dort investiert werden kann, wo es notwendig ist. Aktuell führt der Freistaat beispielsweise in der Justizverwaltung die E-Akte ein und kann Finanzmittel entsprechend flexibel einsetzen und besondere Schwerpunktfinanzierungen leisten. Der IT-Haushaltsplan versetzt das Land auch in die Lage, eine zentralisierte Beschaffung auf die Beine zu stellen. Hier schlummert tatsächlich Einsparpotenzial.
Die Thüringer Landeszeitung titelte 2017 „Zukunftsabteilung im Finanzministerium.“ Die Überschrift klingt nicht nur verheißungsvoll, sie soll auch Motivation und Motto der Bediensteten sein. Ab 2019 wird es eine Schwerpunktabteilung für E-Government und IT geben. Bereits heute steuern Fachleute das Thüringer E-Government zentral und sind Ansprechpartner für die anderen Ressorts. Die Abteilung wird von einem nachgeordneten Bereich im Landesverwaltungsamt unterstützt: die Abteilung „Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0“ im Landesverwaltungsamt. Sie öffnet die Türen besonders weit für die kommunalen Verantwortlichen. Die beiden Abteilungen stehen in einer Riege mit dem Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ). Das TLRZ ist Spezialist für IT-Fragen und wird durch die zentrale Vergabestelle für IT noch gestärkt.

Neue Formen der Zusammenarbeit ausloten

Die Thüringer Kommunen sind sehr interessiert am Thema E-Government. Lösungen werden gesucht und hierbei auch neue Formen der Zusammenarbeit ausgelotet, etwa mit dem Vorschlag zur Gründung eines gemeinsamen kommunalen Dienstleisters. Interkommunale Kooperation ist untrennbar verbunden mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Und nicht nur, weil der Rennsteig jedes Frühjahr zum Marathon lockt und die Thüringer gut zu Fuß sind, ist zu beobachten, dass die Kommunen des Landes sich fit machen für neue Wege des E-Governments. Auch die Landesbehörden und die Ressorts müssen die Turnschuhe fester schnüren und einen Zahn zulegen. Das Thüringer E-Government-Gesetz ist der Laufplan, mit dem der Freistaat das Ziel erfolgreich erreichen kann.

Dr. Hartmut Schubert ist Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats.

Dieser Beitrag ist in der März-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.  (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Thüringen, Hartmut Schubert, E-Government-Gesetz

Bildquelle: Thüringer Tourismus GmbH/Uta Tittelbach-Helmrich

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