[9.8.2019] Die IT-Sicherheitsmaßnahmen der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) sind an die aktuellen Anforderungen der Cyber-Sicherheit angepasst. Die entsprechende Re-Zertifizierung hat jetzt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgestellt.
Zum zweiten Mal hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) die Re-Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Wie der kommunale IT-Dienstleister berichtet, wird ihm damit attestiert, dass seine IT-Sicherheitsmaßnahmen auf die aktuellen Anforderungen der Cyber-Sicherheit angepasst sind. Das neue Zertifikat umfasse sämtliche kundenspezifische IT-Prozesse der AKDB in ihren Rechenzentren, alle dort betriebenen Fachverfahren und Dienste sowie die elektronischen Personenstandsregister. In den rezertifizierten Rechenzentren verarbeitet die AKDB laut eigenen Angaben schutzwürdige Daten etwa aus dem Meldeamts-, Personal-, Finanz-, Sozial-, Verkehrs- und Grundstückswesen. Für die elektronischen Personenstandsregister, in denen seit 2013 sämtliche Personenstandsfälle Bayerns gespeichert werden, ist die BSI-Zertifizierung rechtlich vorgeschrieben und auch im Bereich der Online-Kfz-Zulassung werden im Rahmen von i-Kfz Stufe 3 künftig höchste Sicherheitsanforderungen verlangt. „Dabei müssen Kommunen sich um keine Sicherheitsprüfungen kümmern, wenn sie die Software im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB betreiben“, sagt der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Rudolf Schleyer. „Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der hohen Schutzwürdigkeit der Daten ist das Zertifikat von entscheidender Bedeutung.“ Das neue Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren und ist bis zum 6. Juli 2022 gültig.
(ve)
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