[8.7.2020] Den Aufbau von Bildungsportalen auf Open-Source-Basis befürwortet die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako. Zu den Anforderungen an die digitale Bildung will Vitako noch in diesem Sommer eine Handreichung veröffentlichen.
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, begrüßt, dass Bundesländer die Kommunen und Schulträger dabei unterstützen, Lehr- und Lernangebote auf Open-Source-Basis aufzubauen. Das teilt Vitako mit Blick auf die Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mit, von nun an landesweit auf die Lernplattform LOGINEO zu setzen. Das Portal wurde auf Open-Source-Basis von mehreren kommunalen IT-Dienstleistern im Land entwickelt (
wir berichteten). „Das ist nicht nur eine Entscheidung, um tausende Schulen in Zeiten der Krise resilienter aufzustellen, sondern auch ein weitreichender Schritt für die digitale Unabhängigkeit der kommenden Generationen“, sagt Vitako-Geschäftsführer Ralf Resch. „Nordrhein-Westfalen setzt damit wie auch schon Schleswig-Holstein und Hamburg klar auf mehr Unabhängigkeit von proprietärer Software.“
Laut Vitako setzen sich die kommunalen IT-Dienstleister dafür ein, dass Schulträgern vor Ort eine Auswahl souveräner und datenschutzkonformer Portale zur Verfügung steht, die regional betrieben werden. Unbedingt müssten dabei die Daten von Lehrenden und Lernenden nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehandhabt werden. Wichtig sei zudem, dass die verschiedenen Lernplattformen hinreichend gleiche Voraussetzungen für Lehrende und Lernende zur Verfügung stellen: Schüler und Studierende dürfen bei einem Schul- oder Hochschulwechsel keinesfalls in eine komplett analoge Welt zurückfallen.
Vitako will noch im Sommer ein Papier zu den Anforderungen zur Digitalisierung von Schulen veröffentlichen. Derzeit erarbeite die Projektgruppe Bildung eine entsprechende Handreichung, um die Bedarfe an Hard- und Software-Ausstattung, pädagogisch-technische Konzepte und an den Fortbildungsbedarf zusammenzufassen.
(ve)
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