[18.6.2013] Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können künftig ebenso online beantragt werden wie Führungszeugnisse. Dafür sorgt eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes.
Das Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können in Zukunft online beantragt werden. Das ist auf heise online zu lesen. Notwendig ist die eID-Funktion von neuem Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel. Grundlage ist ein Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer Bestimmungen, das der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Wie auf heise online weiter zu erfahren ist, soll die Umstellung auf das Online-Verfahren allein beim Führungszeugnis den Bürgern eine jährliche Zeitersparnis von rund 128.000 Stunden bescheren.
(ba)
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