[27.10.2014] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes verfasst. Verbesserungsbedarf sieht die Datenschutzbehörde unter anderem hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Ende August 2014 den Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes veröffentlicht und zur fachlichen Diskussion gestellt. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat hierzu nun eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme erarbeitet und dem BMI zur Kenntnis gegeben. Das ULD begrüßt demnach zwar nachdrücklich das Anliegen des Gesetzentwurfs, sieht im Detail jedoch noch starken Korrekturbedarf. Dieser basiert nach Angaben der schleswig-holsteinischen Datenschutzbehörde auf der nicht zutreffenden Annahme, die Meldung und Vorbeugung von IT-Sicherheitsangriffen ließe sich ohne die Verarbeitung personenbeziehbarer Daten realisieren. Das ULD schlägt daher vor, für die zu IT-Sicherungsmaßnahmen notwendige personenbezogene Datenverarbeitung hinreichend bestimmte und verhältnismäßige Befugnisgrundlagen zu schaffen und die Bestrebungen des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit denen der Datenschutzaufsicht in Deutschland zu koordinieren. Es sei ein Irrtum, dass IT-Sicherheit und Datenschutz nichts miteinander zu tun hätten, so Thilo Weichert, Leiter des ULD. Weichert: „IT-Sicherheit kann zum Datenschutz in einem Spannungsverhältnis stehen. Dem kann durch Regelungen, die Transparenz und Datensparsamkeit in ein optimiertes Verhältnis zueinander bringen, Rechnung getragen werden. Wir erwarten vom Bundesinnenministerium, dass es sich dieser nicht einfachen Aufgabe stellt. Die Datenschutzbehörden stehen zur Beratung bereit.“
(bs)
Zur ausführlichen Stellungnahme des ULD (Deep Link)
http://www.datenschutzzentrum.deZum Gesetzentwurf (Deep Link)
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Thilo Weichert