[19.8.2015] Hans-Georg Engelke ist der neue Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO). Auf seiner Internet-Seite können jetzt die Kriterien nachgelesen werden, die die Bundesverwaltung bei der Nutzung von Cloud-Diensten der Wirtschaft beachten muss.
Hans-Georg Engelke ist jetzt Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI) und verantwortet damit unter anderem die Grundsatzfragen der Innenpolitik sowie des Staats- und Verfassungsrechts. Außerdem ist er zuständig für die Themen Sport, öffentlicher Dienst und die Zentralabteilung des Innenministeriums. Darüber hinaus ist er Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO) und verantwortlich für die Organisation und Modernisierung der Verwaltung. Der Jurist hat das Amt von Cornelia Rogall-Grothe übernommen, die zum 31. Juli 2015 in den Ruhestand getreten ist. Engelke ist seit dem Jahr 1999 im BMI beschäftigt. Dort war er zunächst Referent, bevor er 2003 zum Referatsleiter bestellt wurde. Von 2006 bis 2010 leitete er die Abteilung Terrorismus/Islamismus im Bundesamt für Verfassungsschutz. Nach seiner Rückkehr ins BMI übte er weitere Leitungsfunktionen im Bereich der Bundespolizei und der Terrorismusbekämpfung aus, bevor er 2014 den Leitungsstab des BMI übernahm.
Kriterien für Cloud-Dienste
Auf der Internet-Seite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik sind jetzt die Kriterien zur Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung veröffentlicht. Wie das Bundesministerium des Innern meldet, hat der Rat der IT-Beauftragten der Ressorts diese aktuell beschlossen. „Cloud-Dienste bieten erhebliche Chancen, aber auch Risiken“, sagt Hans-Georg Engelke, der auch Vorsitzender des IT-Rats ist. „Wo Daten und Geschäftsprozesse in fremde Hände gelegt werden, kann jedenfalls der Staat dies nur zu sehr bewusst gewählten Bedingungen tun.“ Dazu werden nicht nur hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit und des Datenschutzes gehören. Auch wirtschaftlich ausnutzbare Abhängigkeiten sind laut Engelke zu vermeiden. Ebenso müsse in jeder Planung bedacht werden, wie Daten sicher zurückzuerhalten sind und somit der Cloud-Anbieter gewechselt werden kann. „Die Kriterien fallen sicher und vorausschauend aus und sie verhindern auch nicht den geplanten Aufbau einer eigenen Bundes-Cloud“, erklärt der Staatssekretär weiter. Die Kriterien seien nur auf die Bundesverwaltung ausgerichtet: „Der Bund gibt sich selbst Eckpunkte für seine eigene Cloud-Nutzung vor, regelt damit aber nicht, wie Bürger oder Unternehmen Cloud-Technologien nutzen können.“ Bereits bestehende Cloud-Aktivitäten müssen laut dem BMI in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig schutzbedarfsbezogen überprüft werden.
(ve)
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