[27.2.2017] Der Online-Ausweis ermöglicht vollelektronische Verwaltungsverfahren in Sachsen. Bereits jetzt kann BaföG medienbruchfrei beantragt werden. Die Anwendung i-KfZ steht in den Startlöchern.
Mit der Übergabe des Berechtigungszertifikats für die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) fiel nun der offizielle Startschuss für den eID-Service Sachsen. Das Staatsministerium des Innern stellt nach eigenen Angaben diesen Service ab sofort für alle sächsischen Behörden bereit. Diese können mit dem eID-Service nach und nach ihre Verwaltungsverfahren vollelektronisch anbieten, da die eID die Unterschrift ersetzt. Damit ist es nicht mehr notwendig, Formulare auszudrucken, zu unterschreiben und per Post an die jeweiligen Behörden zu senden. Vollelektronische Verwaltungsverfahren würden den Bürgern künftig also Ausdrucke, Porto und Zeit ersparen, informiert das Ministerium. Die eID kann in Sachsen bereits jetzt bei der Beantragung von BaföG und Meister-BaföG eingesetzt werden. Als weitere Anwendung steht i-KfZ zur Abmeldung von Kraftfahrzeugen in den Startlöchern. Wie das sächsische Innenministerium weiter mitteilt, ist die Voraussetzung für die Nutzung der eID ein elektronischer Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Handy mit der AusweisApp2. Die Zertifikate werden durch die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt ausgestellt. Der Freistaat Sachsen ist nach eigenen Angaben eines der ersten Bundesländer mit solch einem zentral bereitgestellten Service.
(sav)
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