Hanau:
Online Stellung nehmen


[27.11.2017] Bürger, die wegen einer Ordnungswidrigkeit von der Stadt Hanau kontaktiert werden, erhalten künftig nicht nur online Akteneinsicht in den Vorgang, sondern können bei Bedarf auch dazu Stellung nehmen.

„Ab sofort kann dank der Implementierung eines neuen Moduls in das Programm OWi21 von IT-Dienstleister ekom21 jeder, der wegen einer Ordnungswidrigkeit vom Ordnungsamt der Stadt angeschrieben wird, sofort Einsicht in den eigenen Vorgang nehmen.“ Das teilt jetzt der Hanauer Stadtrat Thomas Morlock mit. Wie die hessische Stadt berichtet, ist dafür auf dem städtischen Schreiben ein QR-Code ausgewiesen. Aber auch über eine manuelle Eingabe der angegebenen Internet-Adresse erreicht der Betroffene eine Eingabemaske. Die Zugangsdaten dafür sind ebenfalls dem Schreiben zu entnehmen. Nach erfolgreichem Log-in lassen sich alle zur Ordnungswidrigkeit gespeicherten Daten einsehen. „Wer nach der Prüfung der Unterlagen der Ansicht ist, dass der Vorwurf unberechtigt ist, kann unmittelbar reagieren und online im Rahmen der Anhörung Stellung nehmen“, sagt Thorsten Wünschmann, Leiter des Ordnungsamts. Dadurch werde Zeit gespart und die Papierflut eingedämmt. „Gleichzeitig erfährt der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin ohne postalische Umwege zeitnah von dem Einspruch, sodass auch das Verfahren insgesamt beschleunigt wird.“ Mit dem neuen Angebot ist die Stadt einen Schritt weiter auf ihrem Weg der Digitalisierung. Das Ziel: Bis zum Jahr 2022 sollen rund 500 digitale Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Stadtrat Morlock merkt aber an: „Jeder, der auf die althergebrachte Weise in Schriftform seine Einwendungen formulieren oder sein Anliegen im persönlichen Kontakt klären will, kann dies auch weiterhin tun.“ (ve)

http://www.hanau.de
http://www.ekom21.de

Stichwörter: Fachverfahren, ekom21, Ordnungswidrigkeiten, Hanau



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