Bundesregierung:
E-Government in die Verfassung?


[26.7.2007] Als gesamtstaatliche Infrastruktur sieht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die IT und die Kommunikationsnetze der Behörden. Im Zuge der Föderalismusreform II sollen deshalb Regelungen über die IT-Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung in das Grundgesetz aufgenommen werden.

Wolfgang Schäuble will die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Nutzung von Informationstechnologien im Grundgesetz verankern. Der Bundesinnenminister bekräftigte vergangene Woche in Berlin auf einer wissenschaftlichen Konferenz diese schon auf der CeBIT 2007 geäußerte Absicht. Bei seiner Rede zur Eröffnung der Konferenz "Zukunft gestalten - E-Government-Forschung für Deutschland" (wir berichteten) sagte Schäuble, es seien nicht nur einige Rechtsanpassungen nötig, um eine durchgängige elektronische Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu ermöglichen. Die IT und die Kommunikationsnetze der Behörden müssten als gesamtstaatliche Infrastruktur gesehen werden. Diese müsse einheitlich geplant und fortentwickelt werden. Alle für Deutschland traditionell wichtigen Infrastrukturen hätten ihren Platz im Grundgesetz (Artikel 83 ff.). Ihre Bedeutung, die Verantwortungsbereiche und die sie betreffenden Verfahren seien dort klar geregelt. Schäuble: „Solche eindeutigen Regelungen benötigen wir auch für die IT-Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung.“ Der Bundesinnenminister kündigte an, dass dies ein wichtiges Thema bei der Föderalismusreform II sein werde. (al)

http://www.bmi.bund.de

Stichwörter: Bund, Bundesregierung, Schäuble, Gesetzgebung, Grundgesetz, Verfassung



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