[23.2.2012] Ein von IHK und Lorenz-von-Stein-Institut vorgelegtes Buch zu Web 2.0 will die Auffassung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) widerlegen, nach welcher der Betrieb von Facebook-Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Das ULD sieht sich jedoch nicht widerlegt.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel und das Lorenz-von-Stein-Institut an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Buch „Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung“ vorgestellt. Dieses macht laut eigener Medieninformation die Bahn frei für Web 2.0 in Schleswig-Holstein und widerlegt die Auffassung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wonach der Betrieb von Facebook-Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstoße. ULD-Leiter Thilo Weichert sagt: „Wenn ein Werk mit einem derartigen Anspruch verfasst und veröffentlicht wird, dann ist eine seriösere Auseinandersetzung mit dem Datenschutzrecht zu wünschen. Die vorgetragenen rechtlichen Argumente sind einfach zu widerlegen, ja widerlegen sich teilweise selbst. Auf dieses Gutachten können sich IHK und Staatskanzlei nicht ernsthaft stützen.“ Das ULD wartet nun nach eigenen Angaben auf das angekündigte Gutachten der Innenministerkonferenz, das sich derzeit in der Abstimmung der Bundesländer befindet. Sollte sich daraus keine Klarheit ergeben, dass Facebook-Fanpages von der deutschen Verwaltung derzeit nicht betrieben werden dürfen, weil die damit einhergehende Datenverarbeitung nicht im Einklang mit dem Datenschutzrecht steht, dann hofft das ULD auf die Politik: Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel hat die Behandlung des Themas bis zur Gutachtenvorlage vertagt.
(rt)
Thilo Weicherts Stellungnahme zum Buch (Deep Link)
http://www.datenschutzzentrum.de
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