[11.10.2013] Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat die Anordnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Facebook-Fanpages zu deaktivieren, aufgehoben.
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, Fan-Seiten auf Facebook zu betreiben (
wir berichteten). Das hat nun das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden. Die Unternehmen und Behörden seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich, so das Urteil. Geklagt hatten drei schleswig-holsteinische Unternehmen, die bei Facebook eine Fanpage betreiben. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte seine Anordnung damit begründet, dass die Erfassung von Daten der Besucher der Seite durch Facebook gegen Vorschriften des Datenschutzes verstoße, weil über diese Datenerfassung von Facebook nicht ausreichend informiert werde und daher keine wirksame Einwilligung vorliege. Außerdem sei eine Widerspruchsmöglichkeit nicht vorgesehen. Die Kläger als Betreiber einer Facebook-Fanpage seien hierfür mitverantwortlich. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das ULD will nach eigenen Angaben die Begründung des Gerichts nun genau prüfen und voraussichtlich eine Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht anstreben.
(cs)
Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts (Deep Link)
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