[10.6.2016] Bis zum Jahr 2019 sollen im Kanton Basel-Stadt alle Stimmberechtigten elektronisch abstimmen und wählen können. Für die Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe schreibt der Schweizer Kanton das hierfür nötige E-Voting-System öffentlich aus.
Der Schweizer Kanton Basel-Stadt ermöglicht seit dem Jahr 2009 die elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizer – sie konnten bereits bei über 20 Abstimmungen sowie bei den Nationalratswahlen 2011 und 2015 ihre Stimme über das Internet abgeben. Im Rahmen seiner E-Voting-Strategie hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt im Dezember 2014 beschlossen, die elektronische Stimmabgabe schrittweise auszudehnen. So hat Basel-Stadt etwa als erster Kanton in der Schweiz beim Urnengang am 5. Juni 2016 E-Voting für Personen mit einer Behinderung eingeführt. Ab Herbst 2017 sollen die im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten der Wahlkreise Grossbasel-Ost und Kleinbasel elektronisch abstimmen dürfen. Ab dem Jahr 2019 schließlich soll E-Voting neben der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe als dritter Abstimmungskanal für alle Stimmberechtigten im Kanton etabliert werden. Wie der Kanton Basel-Stadt mitteilt, wurde für die bisherigen Abstimmungen das Genfer E-Voting-System (CHVote) erfolgreich eingesetzt. Die Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe auf 100 Prozent der Stimmberechtigten erhöhe jedoch das Auftragsvolumen. Der Kanton führe deshalb unter Einhaltung der beschaffungsrechtlichen Vorgaben eine öffentliche Ausschreibung für das neue E-Voting-System durch. Interessierte Systemanbieter müssen die hohen technischen Anforderungen der Schweizer Bundesverwaltung sowie weitere, durch den Kanton definierte Kriterien erfüllen. Im Herbst dieses Jahres will der Regierungsrat von Basel-Stadt dann entscheiden, welches E-Voting-System künftig zum Einsatz kommen wird.
(bs)
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