[4.7.2003] Die Entwicklung, Nutzung und der Vertrieb von Open-Source-Software (OSS) birgt urheberrechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche Risiken. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Verbandes der Softwareindustrie Deutschland.
Mit der Entwicklung, Nutzung und dem Vertrieb von Open-Source-Software (OSS) sind rechtliche Probleme verbunden. Der Grund: Die meisten OSS-Produkte werden unter der so genannten General Public License (GPL)vertrieben. Dieser Standardvertrag zur Lizenzierung von Software beinhaltet urheberrechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche Unwägbarkeiten und erweist sich in Teilbereichen sogar als unvereinbar mit der deutschen Rechtsprechung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie zu "Rechtsfragen der Open-Source-Software". Die Untersuchung wurde von Professor Gerald Spindler von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen im Auftrag des Verbandes der Softwareindustrie Deutschland e.V. (VSI) durchgeführt. Der VSI möchte mit der Studie einen Beitrag zur Diskussion um den Einsatz von OSS leisten: "Die Betrachtung rechtlicher Aspekte steht zunehmend im Zentrum der Debatte um Einsatzmöglichkeiten von Freier Software", so Johannes Krüger, Generalbevollmächtigter des VSI-Vorstands. Die Untersuchung zeige rechtliche Schwachstellen, die bei der Nutzung von OSS entstehen und die unmittelbare wirtschaftliche Risiken für Entwickler und Nutzer darstellen. Die GPL geht auf die 1985 gegründete Free Software Foundation zurück und sollte ursprünglich die Entwicklung einer frei zugänglichen Alternative zum Betriebssystem Unix regeln.
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