[24.5.2018] In Baden-Württemberg wird seit dem 1. Januar 2018 bei neuen Regelungen der Landesregierung berechnet, welche Bürokratiekosten damit verbunden sind. Jetzt zog der neue Normenkontrollrat eine erste Zwischenbilanz.
Ein Normenkontrollrat unterstützt die Ministerien des Landes Baden-Württemberg seit Anfang dieses Jahres dabei, bei neuen Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften deren Erfüllungsaufwand für Wirtschaft, Bürger und die öffentliche Verwaltung zu berechnen (
wir berichteten). Wie das Land mitteilt, sind dem neuen Gremium bislang insgesamt 38 Normen vorgelegt worden.
„Durch das Prüfsystem des Normenkontrollrats wird erstmals deutlich und für jeden nachvollziehbar, welche Bürokratiekosten neue Vorschriften mit sich bringen“, erklärt die Vorsitzende des Gremiums, Gisela Meister-Scheufelen. „Ich wünsche mir, dass der Rat weiter dazu beiträgt, in der Exekutive einen Kulturwandel in Sachen Bürokratie einzuleiten: Künftig sollen möglichst aufwandsschonende Lösungen für den Gesetzesvollzug gefunden werden.“
Der Normenkontrollrat soll der Landesregierung außerdem Vorschläge unterbreiten, wie bei geltendem Recht Bürokratiekosten gesenkt werden können. Dazu führt das Gremium unter anderem seit Anfang Mai mithilfe des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen eine Umfrage bei etwa 40 Kammern und Verbänden durch. Dabei sollen nach Angaben der Landesregierung konkret umsetzbare Entbürokratisierungsvorschläge gesammelt werden, die insbesondere die Verwaltungspraxis betreffen. „Während beim Bund vor allem die Gesetzgebung bürokratische Lasten auslöst, ist im Land vorrangig der Gesetzesvollzug durch die Landes- und Kommunalverwaltungen der Bürokratiekostentreiber. Hier wollen wir vieles verbessern und vereinfachen“, so Meister-Scheufelen.
(bs)
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Bildquelle: Land Baden-Württemberg