[29.5.2020] Nordrhein-westfälische Kfz-Zulassungsstellen können derzeit bei bestimmten Antragsprozessen auf die Authentifizierung über die eID-Funktion des Personalausweises verzichten. Möglich macht das eine Ausnahmegenehmigung des Landes, zugestanden im Rahmen der Corona-Pandemie.
In Nordrhein-Westfalen können derzeit alle Kfz-Zulassungsstellen bei bestimmten Antragsprozessen auf die Authentifizierung über die eID-Funktion des Personalausweises verzichten. Das teilt das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) mit und verweist damit auf eine Ausnahmegenehmigung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Verkehr vom 27. März 2020.
Bis vorerst 31. Mai soll es den Fahrzeughaltern auf diese Weise leichter gemacht werden, die vorhandenen, aber noch weitgehend unbekannten Online-Dienste im Zulassungswesen zu nutzen. Fahrzeugzulassungen und -Abmeldungen, Adressänderung sowie die Umschreibung mit und ohne Beibehaltung des Kennzeichens können seither in der Online Zulassungsbehörde des Bürgerservice-Portals der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) einfach durch eine Authentifizierung mit Benutzername und Passwort durchgeführt werden. Zuvor war eine Authentifizierung mittels eID-Funktion des Personalausweises vorzunehmen. Die Erleichterung ist laut krz im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen worden. Viele Fahrzeughalter haben die Online-Funktion ihres Personalausweises nicht freigeschaltet, auch haben sie oft nicht das zur Nutzung erforderliche Lesegerät oder die AusweisApp2 zur Hand. Vor diesem Hintergrund habe man das so genannte Authentifizierungs-Vertrauensniveau von hoch auf niedrig gesenkt. Von den krz-Kunden mache beispielsweise der Kreis Olpe von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch, teilt der kommunale IT-Dienstleister abschließend mit.
(ba)
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