[13.11.2020] Ein Datencockpit soll Bürgern die DSGVO-konforme Einsicht in die Datennutzung ermöglichen. Nun hat der Berliner Senat den Abschlussbericht zur Einführung dieses Online-Datenchecks für Berlin beschlossen.
Der Berliner Senat hat jetzt auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Andreas Geisel den Abschlussbericht an das Abgeordnetenhaus zur Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin beschlossen. Im Rahmen von Onlinezugangsgesetz (OZG) und Berliner E-Government-Gesetz stehen den Berlinern immer mehr der Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung. Um diese Vorgänge noch bequemer und transparenter zu gestalten, sollen die Bürger digitale Nachweise abrufen und mit den Behörden austauschen können. Auch Behörden unter sich sollen die Daten online austauschen. Ein Online-Datencheck soll es den Nutzenden dabei erlauben, einfach und schnell einen vollständigen Überblick über den Datenaustausch zu den eigenen Vorgängen zu erhalten.
DSGVO-konforme digitale Auskunft
Dazu ist unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Landes Berlins unter dem Arbeitstitel „Datencockpit“ ein Prototyp entstanden, der die Grundlage für eine bundesweite, einheitliche Lösung bilden soll. Die Referenzimplementierung liegt beim Land Bremen. Geplant ist laut dem Berliner Senat, dass die Lösung von Berlin und anderen Bundesländern übernommen werden kann. Im Datencockpit soll mit wenigen Klicks genau zu sehen sein, wer wann zu welchem Zweck auf Daten zugegriffen hat. Dabei soll nicht nur der Datenaustausch zwischen den Behörden selbst, sondern auch der Datenaustausch zwischen den Behörden und anderen Institutionen, etwa Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung, ersichtlich sein. Als weitere Grundfunktion soll das Datencockpit Nutzern Transparenz darüber geben, welche Behörde welche personenbezogenen Daten gespeichert hat. Das Datencockpit kommt laut Senatsangaben dem Auskunftsanspruch entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung nach.
(sib)
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