Bundestag:
Registermodernisierungsgesetz verabschiedet


[2.2.2021] Der Deutsche Bundestag hat nun das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Der Bund schafft so die Voraussetzung dafür, dass bei Behördengängen bestimmte Angaben und Nachweise nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden müssen.

Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung: Der Deutsche Bundestag hat das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG, wir berichteten) wurde jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das berichtet der Nationale Normenkontrollrat (NKR). Am 5. März 2021 soll der Entwurf abschließend im Bundesrat beraten werden. Damit die Daten aus verschiedenen Registern im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens der richtigen Person zugeordnet werden können, braucht es laut NKR ein einheitliches Identifizierungsmerkmal. Bisher seien dafür Name, Geburtsdatum und Adresse genutzt worden. Das sei, wie die Praxis immer wieder gezeigt habe, fehleranfällig. Künftig soll der Datenaustausch durch die Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer eindeutiger werden. Zugleich würden die Bedingungen für den Datenaustausch zusätzlich abgesichert. Datenaustausche seien nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Zustimmung des Einzelnen möglich. Und auch die Transparenz werde erhöht. Zukünftig könnten Bürger in einem Datencockpit nachsehen, welche Behörde, welche Daten, zu welchem Zweck verarbeitet hat.

Meilenstein für die Digitalisierung

Die Verabschiedung des RegMoG im Deutschen Bundestag ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung, teilt der NKR mit. Deutschland würde damit dem Ziel einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung einen großen Schritt näher kommen. Die verschiedenen Register könnten nun besser in Verwaltungsverfahren, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), nutzbar gemacht werde. Das erspare es den Bürgern, mehrfach die gleichen Nachweise vorlegen zu müssen. Statt beispielsweise immer wieder Geburtsurkunden zu beantragen und einzureichen, könnten diese Daten in Zukunft mit Einwilligung des Einzelnen einfach aus dem Personenstandsregister abgerufen werden. Mit Vorgabe einer starken Sicherheitsinfrastruktur habe der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass auch der Schutz der Daten vor Missbrauch gewährleistet ist, sagt Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates.

Intensive Prüfung

Ludewig erklärt: „Der Regierungsentwurf ist auch auf Kritik gestoßen. Die intensive Prüfung einer solch grundsätzlichen Regelung ist richtig und wichtig. Im Bundestag wurde deshalb noch einmal nachgeschärft. Was wir jetzt sehen, ist ein Gesetz, das eine vernünftige Abwägung vornimmt zwischen hohen Datenschutzanforderungen einerseits und der Machbarkeit einer in der Praxis des Alltags funktionierenden Lösung andererseits. Alle Umsetzungsmodelle, die als vermeintlich bessere Alternativen vorgebracht wurden, konnten in ihrer datenschutzrechtlichen Wirksamkeit und technischen Machbarkeit nicht überzeugen. Es ist der Bundesregierung hoch anzurechnen, dass sie sich trotz der erwartbaren Kritik für ein praxisgerechtes, wenn auch kommunikativ schwieriger vermittelbares Umsetzungsmodell entschieden hat.“

3,8 Milliarden Kosteneinsparungen

Das Registermodernisierungsgesetz kann bei zügiger Umsetzung zu jährlichen Kosteneinsparungen von 3,8 Milliarden Euro in der Verwaltung und bei Bürgern führen, heißt es im Bericht des NKR. Weitere 2,2 Milliarden Euro Entlastungen könnten für die Wirtschaft realisiert werden, wenn ein entsprechendes Gesetz für Wirtschaftsregister auf den Weg gebracht wird.
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, dieses wichtige Gesetz zu den Bürgerdaten heute im Deutschen Bundestag zu beschließen“, so Ludewig. „Jetzt muss die Bundesregierung beziehungsweise der Bundeswirtschaftsminister einen weiteren, unbedingt notwendigen und überfälligen Schritt tun und entsprechende Regelungen für Unternehmensdaten auf den Weg bringen. Das brachliegende Entlastungspotenzial in Höhe von 2,2 Milliarden Euro für die Wirtschaft muss dringend gehoben werden. Gerade in dieser schwierigen Zeit sind Entlastungen dieser Art für die Wirtschaft besonders wichtig.”

Hintergrund

Ziel des Registermodernisierungsgesetzes ist es, mithilfe einer eindeutigen Identifikationsnummer auf Datensätze von Bürgern zugreifen zu können, die in verschiedenen staatlichen Registern liegen. Im Ergebnis soll erreicht werden, dass Daten nicht mehrfach mitgeteilt und Nachweise nicht immer wieder aufs Neue gegenüber verschiedenen Behörden eingereicht werden müssen. Die existierende Steuer-ID soll hierbei als einheitliche Identifikationsnummer für alle relevanten Verwaltungsverfahren dienen. Da die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer einen Paradigmenwechsel im öffentlichen Daten-Management darstellt, wurde das Gesetz bis zuletzt scharf kritisiert. Der NKR hat die laut seiner Angabe im Kern unbegründeten Vorbehalte und häufigen Missverständnisse einem detaillierten Faktencheck unterzogen. (co)

NKR-Faktencheck Registermodernisierungsgesetz (PDF) (Deep Link)
https://www.normenkontrollrat.bund.de

Stichwörter: Politik, Registermodernisierung, Bund, Nationaler Normenkontrollrat, Onlinezugangsgesetz (OZG)

Bildquelle: 123rf.com / 3ddock

Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik
Düsseldorf: Digitalstrategie neu ausgerichtet
[23.4.2024] Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf hat ihre Digitalstrategie neu ausgerichtet. Einbezogen wurden Anforderungen aus Politik, Wirtschaft und der Stadtgesellschaft sowie Best Practices anderer Kommunen. mehr...
Die Stadt Düsseldorf hat ihre Digitalstrategie neu ausgerichtet.
Thüringen: E-Government-Gesetz wird novelliert
[18.4.2024] Das Landeskabinett Thüringen hat die Novellierung des E-Government-Gesetzes beschlossen. Die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt und die Abkehr von dem Schriftformerfordernis erleichtert werden – wichtige Schritte, um digitale Verwaltungsleistungen künftig flächendeckend anbieten zu können. mehr...
Eine Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes soll dazu beitragen, dass digitale Verwaltungsleistungen schneller in die Fläche kommen.
Chief Digital Officer: Mädchen für alles Bericht
[9.4.2024] Immer mehr Kommunen richten die Stelle eines Chief Digital Officer (CDO) ein, um für die digitale Transformation gerüstet zu sein und sie voranzutreiben. Angesiedelt zwischen Leitungs- und Umsetzungsebene, verlangt der Posten unterschiedliche Geschicke. mehr...
CDOs sind oft mit einer Fülle an Aufgaben konfrontiert.
NKR: One-Stop-Shop für Sozialleistungen
[3.4.2024] Um im Bereich der Sozialleistungen den Aufwand für Behörden und Leistungsberechtigte deutlich zu reduzieren, ist mehr Mut zur Digitalisierung nötig, so der Nationale Normenkontrollrat. Gefordert sei etwa ein One-Stop-Shop für alle Sozialleistungen. mehr...
OZG 2.0: Zentralisierung als Hemmnis oder Chance?
[28.3.2024] Wie wird das Scheitern des OZG-Änderungsgesetzes im Bundesrat eingeordnet? Während Schleswig-Holstein die Novelle aufgrund der entstandenen Belastungen für Länder und Kommunen klar ablehnt, sprachen Thüringen und der Bitkom von der Bedeutung der dort verankerten zentralen Lösungen und Standards für die Verwaltungsdigitalisierung. mehr...
Wie geht es jetzt weiter mit OZG 2.0 und der Digitalisierung der Verwaltung?
Suchen...

 Anzeige

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
IT-Guide PlusxSuite Group GmbH
22926 Ahrensburg
xSuite Group GmbH
beyond SSL GmbH
90619 Trautskirchen
beyond SSL GmbH
EDV Ermtraud GmbH
56598 Rheinbrohl
EDV Ermtraud GmbH
KRAFT Network-Engineering GmbH
45478 Mülheim-Ruhr
KRAFT Network-Engineering GmbH
brain-SCC GmbH
06217 Merseburg
brain-SCC GmbH
Aktuelle Meldungen