[26.8.2022] Ab Februar 2023 ist der Austauschstandard XPlanung verbindlich anzuwenden. Nordrhein-Westfalen bietet den Kommunen für die Umsetzung Hilfestellungen an. Zum einen können sie Rahmenverträge über den Landesbetrieb NRW.URBAN abschließen, zum anderen können sie einen finanziellen Zuschuss erhalten.
Ab dem 1. Februar 2023 ist der vom IT-Planungsrat der Länder und des Bundes auf den Weg gebrachte Austauschstandard XPlanung verbindlich anzuwenden. Darauf weist jetzt das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hin. Das Ministerium unterstütze die Kommunen im Land hierbei auf vielfältige Weise. Etwa die Landesinitiative NRW.URBAN stehe ihnen bei der Digitalisierung der Bauleitpläne zur Seite. „Mit dem Zugriff auf einen Rahmenvertrag sparen die Kommunen Zeit“, erklärt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. „Durch den Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem landeseigenen Unternehmen, NRW.URBAN, können sie auf alle hierfür zur Verfügung stehenden Rahmenvertragspartnerschaften zugreifen. Damit werden auch Ressourcen bei den Ausschreibungs- und Vergabeverfahren eingespart.“ Zudem unterstütze das Land die Kommunen bei der Digitalisierung von Bebauungsplänen mit einem 50-Prozent-Zuschuss. „Ab 2023 gilt dies ebenso für die Digitalisierung von Flächennutzungsplänen“, kündigt Scharrenbach an. „Und: Schließlich erfolgen sowohl die Wahl der Vertragspartner, die Antragstellung sowie zum Großteil das Förderverfahren digital. Damit können Kommunen wichtige Schritte in Richtung XPlanungsstandard gehen.“
(ve)
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