krz:
Vorbereitungen für die eAU


[22.9.2022] Ab dem 1. Januar 2023 sollen alle Ärzte, Krankenkassen und Arbeitgeber an der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilnehmen. Die derzeitige Pilotphase nutzt das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) zur bestmöglichen Vorbereitung auf den Echtbetrieb.

Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) pilotiert mit Anbieter P&I derzeit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Wie der kommunale IT-Dienstleister berichtet, hat P&I als Hersteller der beim krz eingesetzten Personalwirtschaftssoftware LOGA mit dem Release 22.2 die ersten Voraussetzungen für die Teilnahme an der eAU ausgeliefert. Seitdem habe das krz mithilfe einiger weniger Kunden das neue Verfahren getestet. Der erste Teil der Projektphase gestaltete sich zum Teil schwierig, heißt es vonseiten des krz. Denn an vielen Stellen seien die Voraussetzungen für die Meldung durch die Krankenkasse noch nicht gegeben gewesen – nämlich, dass die Krankschreibung auf digitalem Weg von der Arztpraxis an die Krankenkasse übertragen werden darf. Arbeitgeber und krz haben keinen Einfluss darauf, ob bei angefragten Arbeitsunfähigkeiten bei der Krankenkasse tatsächlich schon AU-Daten vorliegen und diese dann auch zurückgemeldet werden. Trotz dieser Schwierigkeiten habe das krz die zurückliegenden Wochen genutzt, um den Kunden einen möglichst guten Start mit dem neuen Verfahren zu ermöglichen. In engem Austausch mit dem Hersteller seien einzelne Probleme analysiert und behoben worden. Nun könne Teil zwei der Projektphase starten: Das Verfahren sei für alle krz-Kunden freigeschaltet. Die Anwender habe man per Rundschreiben informiert. Diesem Schreiben sei eine ausführliche Dokumentation beigefügt, die Eingaben in LOGA werden hier Schritt für Schritt erklärt. Die noch verbleibende Pilotphase wolle das krz nun mit den Anwendenden nutzen, um für den Echtstart am 1. Januar 2023 gut gerüstet zu sein.
Die gesetzliche Grundlage für den elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten bei den Krankenkassen durch die Arbeitgeber wurde mit dem Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie sowie dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz geschaffen. Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind die Krankenkassen verpflichtet, nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine entsprechende Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber zu erstellen. Das Gesetz sieht zunächst eine Pilotierung für die Arbeitgeber vor. Eine Teilnahme an dem eAU-Verfahren ist in dieser Phase freiwillig. (ve)

https://www.krz.de
https://www.pi-ag.com

Stichwörter: Personalwesen, Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz), P&I, LOGA, eAU



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