[20.6.2023] Nach verschiedenen Antragsverfahren im Themenfeld Gesundheit und im Bereich Bauvorhaben hat das Land Niedersachsen das Antragsverfahren auf Wohngeld digitalisiert. Der nunmehr durchgehend digitale Behördengang steht ab sofort allen niedersächsischen Kommunen zur Verfügung.
Im Rahmen der OZG-Umsetzung hat der Landesbetrieb IT.Niedersachsen im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport den Online-Service Wohngeld entwickelt. Ziel ist es, die Antragstellung zu vereinfachen und die Bearbeitung zu beschleunigen. Nach einer Testphase steht der digitale Behördengang jetzt allen niedersächsischen Kommunen zur Verfügung, teilt das Innenministerium mit. Damit gebe es vom Beantragen des Wohngeldes bis zur Auszahlung ab sofort eine durchgängig digitalisierte Lösung, so Landes-CIO Horst Baier. Seit der Einführung des neuen Wohngeldgesetzes im Januar 2023 sei die Anzahl der Anspruchsberechtigten deutlich angestiegen. Diese Entwicklung habe zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Kommunen geführt. Nach einer groben Schätzung sähen die Kommunen in Deutschland dadurch einen zusätzlichen Personalbedarf von rund 10.000 Stellen, so das Innenministerium in Niedersachsen. Das digitale Antragsverfahren könne Entlastung bringen – lange Bearbeitungszeiten und komplizierte Antragsverfahren gehörten damit der Vergangenheit an, ist Baier überzeugt.
Anbindung an verschiedene Fachverfahren möglich
Der neue Online-Dienst kann ab sofort von den Kommunen genutzt und an die bestehenden Fachverfahren angebunden werden. Online-Anträge können dann über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) gestellt werden. Der Zugriff auf das Antragssystem erfolgt über das Servicekonto Niedersachsen. Mehr als die Hälfte der niedersächsischen Kommunen nutzt laut Ministeriumsangaben das ebenfalls von IT.Niedersachsen entwickelte Fachverfahren nds-Wohngeld, das die Prozesse vom Bearbeiten der Anträge bis zur Wohngeldauszahlung unterstützt. Den Kommunen, die
das digitale Wohngeld-Antragsverfahren von IT.Niedersachsen nicht einsetzen, wird zusätzlich ein Online-Dienst aus Schleswig-Holstein angeboten, der im Rahmen der OZG-Umsetzung für den bundesweiten Einsatz entwickelt wurde. Auch hier erfolgt eine Verbindung mit den Fachverfahren, um eine automatisierte Weiterleitung von Antragsdaten zu ermöglichen.
(sib)
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