[26.6.2023] Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter hat zu den Vorschlägen des Bundes zur OZG-Änderung Stellung genommen. So soll die Nutzung des Bürgerkontos verpflichtend werden und genügen, um die Schriftform abzulösen; bereits laufende Lösungen sollen weiter genutzt werden.
Anlässlich der Beratungen zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fordert Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter die Bundesregierung auf, mehr Mut bei der Digitalisierung der Verwaltung zu zeigen. In zwei aktuellen Anträgen des Landes Schleswig-Holstein im Innenausschuss des Bundesrates wurden detailliert Maßnahmen aufgelistet, welche die Digitalisierung beschleunigen und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ermöglichen sollen.
Laut einer Meldung der Pressestelle des Landes geht der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des OZG dem Digitalisierungsminister nicht weit genug. Es würden Vorgaben benötigt, um die Prozesse in den Verwaltungen vollständig – über den Online-Zugang hinaus – zu digitalisieren. Der Entwurf verheddere sich aber in Detailregelungen, weil es der Bundesregierung an einem digitalstrategischen Zielbild fehle. Zwar erweitere der Bund die Anwendung des Gesetzes auf die kommunale Ebene, der Entwurf zeige aber ein zentralistisches Verständnis, dass die föderale Kooperation vernachlässige, so Schrödter. Als Beispiel nannte der Minister, dass der Bund einseitig auf die freiwillige Nutzung seines Nutzerkontos zur Authentifizierung setze, ohne dabei bestehende Lösungen der Länder in Betracht zu ziehen. Schleswig-Holstein empfiehlt hingegen sogar eine Pflicht zur Nutzung eines Bürgerkontos. Bereits entwickelte, funktionsfähige Lösungen müssten dabei weiter eingesetzt werden können. Mit dem vorliegenden Vorschlag des Bundes laufe es hingegen wieder auf unwirtschaftliche und wenig nutzerzentrierte Lösungen hinaus, welche die Digitalisierung bremsen. Schleswig-Holstein regte zudem an, sämtliche über das Nutzerkonto betriebenen und abgewickelten Verfahren pauschal als schriftformersetzend anzuerkennen und keine neuen Ersatzlösungen, wie Siegeldienste, zu etablieren.
Voraussetzungen für KI-Nutzung
In den vom Land Schleswig-Holstein vorgebrachten Anträgen wird der Bundesregierung ferner empfohlen, eine detailliertere Problem- und Zielbeschreibung von E-Government-Infrastrukturen vorzunehmen und die rechtlichen Grundlagen der datenbasierten Verwaltung zu schaffen, die auch den effektiven Einsatz von KI-basierten Systemen ermöglichen. Dazu zählt unter anderem, die Zulässigkeit des Einsatzes algorithmenbasierter Entscheidungsfindung und -vorbereitung in der öffentlichen Verwaltung zu normieren und nicht auf europäische Regelungen zu warten. Darüber hinaus wird eine Pflicht zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsleistungen empfohlen. Zugleich wird die Bundesregierung mit dem Antrag aufgefordert, die Rechte der Länder an der technischen und organisatorischen Ausgestaltung des digitalen Verwaltungsverfahrens zu beachten sowie klare Regelungen für ein einheitliches Daten-Management zu schaffen, um eine Doppelerhebung von Daten zu vermeiden.
(sib)
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