ULD:
Kein Datenschutz für Arbeitslose


[13.7.2006] Trotz seit Monaten bekannter systematischer Verstöße gegen den Datenschutz durch die Bundesagentur für Arbeit und die ARGEn, so das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, werde nichts unternommen. Die Verantwortlichen schöben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) schlägt in einer Pressemitteilung Alarm. Trotz seit Monaten bekannter systematischer Verstöße gegen den Datenschutz im Rahmen der ALG-II-Abwicklung schöben sich die Verantwortlichen gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Bei gravierenden Verstößen verwiesen die ARGEn gegenüber dem ULD als Landeskontrollbehörde auf die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Bundesbehörde. Das ULD wartet nach eigenen Angaben bereits seit Monaten auf eine Reaktion der Bundesagentur und deren eingeschalteter Regionaldirektion Nord, zum ULD-Prüfbericht zur ARGE Lübeck. Selbst bei der nur eingeschränkt zugelassenen Prüfung in Lübeck stellte das ULD bei acht von zehn Vorgängen gravierende datenschutzrechtliche Mängel fest. Der Leiter des ULD, Thilo Weichert, sagt: "Seit Monaten geben sich die Datenschutzbeauftragten alle erdenkliche Mühe, ein Mindestmaß an Datenschutz für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu gewährleisten. Inzwischen machen die Beschwerden über Datenschutzverstöße bei ALG-II einen Hauptteil unserer Arbeit aus." Offensichtlich bestehende Missstände würden inzwischen sogar zugestanden, doch niemand meine, etwas zu deren Beseitigung unternehmen zu müssen. Die aktuellen Verhältnisse führten dazu, dass weiterhin übermäßig Daten erhoben werden, und dass weiterhin bundesweit kein wirksamer Schutz vor unberechtigtem Datenzugriff besteht. Dabei hatte bereits die Datenschutzbeauftragte des Landes Thüringen Silvia Liebaug im Dezember vergangenen Jahres beklagt, dass es die Software A2LL über 40.000 Mitarbeitern in der Bundesagentur für Arbeit und den ARGEn ermögliche, bundesweit auf die Daten aller Leistungsempfänger zuzugreifen. Ein Berechtigungskonzept ist in der Lösung, die immer wieder durch Pannen auffällt, gar nicht vorgesehen. (hi)

http://www.datenschutzzentrum.de

Stichwörter: IT-Sicherheit, ULD, Datenschutz, ALG II, ALG 2, Hartz-IV, Thilo Weichert



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